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Vereinsrecht im Fokus

Im Mittelpunkt des Vereinsinformationsabends der Stadt stand in diesem Jahr das Thema Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht mit den Schwerpunkten steuerliche Privilegierung, der Verein als Arbeitgeber und Satzungsänderungen.

Das klingt zunächst trocken – war es aber nicht: Professor Gerhard Geckle vermittelte Zusammenhänge unterhaltsam und anhand von anschaulichen Beispielen. Zunächst richtete Oberbürgermeister Michael Schmieder seine Worte an die Vereinsvertreterinnen und -vertreter: „In unserer Stadt spielen Vereine eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Mehr als 200 von ihnen bereichern unser Leben. Als Stadt unterstützen wir dieses Angebot nach Kräften. So hat der Gemeinderat erst im September wieder ein Unterstützungspaket von mehr als 200.000 Euro auf den Weg gebracht und den Vereinen umfangreich Zuschüsse gewährt.“ Immer wieder sei man bei der Arbeit im Verein auch mit juristischen oder steuerrechtlichen Fragen konfrontiert. Er freue sich deshalb besonders, dass man Professor Geckle zu diesem Thema gewonnen habe. Geckle ging zunächst auf allgemeine rechtliche Grundlagen ein und bemerkte: „616.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland. Dabei wird der geschäftsführende Vorstand einem gut bezahlten Geschäftsführer einer GmbH gleichgestellt.“ Die Gemeinnützigkeit sei der große Vorteil eines Vereins, denn die steuerbefreite Grenze der Einnahmen (nicht der Gewinn) betrügen 45.000 Euro. „Dazu kommen Spenden, die, gleich in welcher Höhe, nie besteuert werden“, bemerkte Geckle. Mittels einer Mustersatzung zeigte er auf, auf welche Punkte Vereine für eine Gemeinnützigkeit besonders achten müssen. „Person dürfen durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen nicht begünstigt werden,“ betonte er und berichtete, von einem Fall eines Münchner Fußballvereins, bei dem der Frau eines Vorstands ein Strauß geschenkt worden sei, der 170 Euro gekostet habe. Gerade noch so habe er das Finanzamt davon überzeugen können, dass Sträuße in München eben so teuer seien. Für den Beschluss von Satzungsänderungen gab er den Tipp, einen „Reservebeschluss“ unter Zustimmung der der Mitglieder zu fassen. Sinngemäß solle er beinhalten, dass im Falle von Beanstandungen durch das Finanzamt, der vertretungsberechtigte Vorstand befugt ist, die erforderlichen Korrekturen durchzuführen. Grundsätzlich riet Geckle dazu, sich bei Fragen zu steuerrechtlichen Belangen oder auch bei Satzungsänderungen an das Finanzamt zu wenden: „Dort gibt es immer eine Stelle, bei der Sie kostenlos um Rat bitten können.“Er ging auf einige weitere Themen, wie beispielsweise unter welchen Umständen Vereine Kapitalreserven bilden und Reisekosten gewähren dürfen, in welcher Höhe Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins Annehmlichkeiten in Anspruch nehmen können und was Vereine als Arbeitgeber berücksichtigen müssen, ein. „Bitte machen Sie weiter in Ihrem Verein oder Ihrem Ehrenamt und nutzen Sie auch Fortbildungen über den BSB Freiburg. Ich finde es toll, dass es hier einen solchen Vereinsinfoabend gibt, das gibt es leider nicht an vielen Orten“, richtete Geckle seine abschließenden Worte an die Anwesenden.  Im Anschluss an den Vortrag lud die Stadt Waldkirch zum gemütlichen Ausklang ein. Dieser wurde als Gelegenheit zum Austausch der Waldkircher Vereine untereinander gerne wahrgenommen. 

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