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Bebauungsplanverfahren "Feuerwehrgerätehaus Krebsacker"

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gesetzliche Frist läuft vom 07. Oktober bis einschließlich 08. November 2024. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.
 

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der Offenlage des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ als PDF heruntergeladen werden:

BPL_Öffentliche Bekanntmachung_02.10.2024 (157 KB)

BPL_Cover + Satzungen (221 KB)

BPL_Planzeichnung (811 KB)

BPL_Bebauungsvorschriften (303 KB)

BPL_Begründung (821 KB)

BPL_Umweltbericht (2,4 MB)

BPL_Artenschutzgutachten (1,1 MB)

BPL_Schalltechnische Untersuchung (1,5 MB)

BPL_Entwässerungskonzept mit Anlage (922 KB)

BPL_Abwägung Frühzeitige Beteiligung (505 KB)

Dezernat IV Planen Bauen und Umwelt

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