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Bebauungsplanverfahren "Feuerwehrgerätehaus Krebsacker"

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 23.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB im zweistufigen Regelverfahren aufzustellen. In ebenfalls öffentlicher Sitzung am 26.10.2022 billigte der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die gesetzliche Auslegungsfrist läuft vom 14. November bis einschließlich 16. Dezember 2022. Die Stellungnahmen können bis spätestens Freitag, den 16. Dezember 2022 per Mail (abteilung4.2@stadt-waldkirch.de) oder per Post (Große Kreisstadt Waldkirch, Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Herr Sören Radigk, Marktplatz 1 – 5, 79183 Waldkirch) eingereicht werden. Darüber hinaus können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden im Zimmer 306 des Rathauses eingesehen werden. Die dort ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten. 

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN

Unter dem folgenden Link kann der Text der öffentlichen Bekanntmachung zum Verfahren als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung_BPL FGH Krebsacker (410 KB)

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrgerätehaus Krebsacker“ als PDF heruntergeladen werden:

Dezernat IV Planen Bauen und Umwelt

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

Telefonnummer 07681 404-161
Fax07681 404-228