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Öffentliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Waldkirch werden im Amtsblatt, das Bestandteil des Elztäler Wochenberichts ist, veröffentlicht. Das Amtsblatt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Amtsblatt der Stadt Waldkirch

Ausschreibung Imbiss-Grillwurststand

Die Stadt Waldkirch, Marktbehörde, veranstaltet den „Waldkircher Wochenmarkt“ als öffentliche Einrichtung, mittwochs und samstags, von 7.30 bis 12 Uhr. Grundlage hierfür ist die Marktsatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Waldkirch vom 16.12.2009.
 
Für diesen Markt vergibt die Stadt Waldkirch einen Platz für einen Imbiss-Grillwurststand

Interessentinnen und Interessenten, die mit Ihrem eigenen Stand regelmäßig teilnehmen wollen, haben die Gelegenheit, sich im Zeitraum von Donnerstag, 5. Oktober, bis Dienstag, 31. Oktober, (Datum des Eingangsstempels) schriftlich bei der Stadt Waldkirch, Marktbehörde, Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch, oder per Mail an marktbehoerde@stadt-waldkirch.de zu bewerben. 

Die Bewerbung muss mittels des Bewerbungsformulars erfolgen, das unter dem folgenden Link als WORD- oder PDF-Datei heruntergeladen werden kann: 
Bewerbungsbogen Imbiss-Grillwurststand (Word) (96 KB)Bewerbungsbogen Imbiss-Grillwurststand (PDF) (196 KB)
Alternativ kann das Formular bei der Marktbehörde angefordert werden. Die Zulassungsbedingungen können unter den folgenden Links als WORD- oder PDF-Datei heruntergeladen werden:
Zulassungsbedingungen (Word) (77 KB)Zulassungsbedingungen (PDF) (101 KB)
Alle nach dem Bewerbungsformular erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht berücksichtigt werden: Bewerbungen ohne das Bewerbungsformular
Bewerbungen, die verspätet eingehen
Bewerbungen, die unvollständige oder falsche Angaben enthalten

Eine automatische Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Die Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum Markt. Die Entscheidung über eine Zulassung erfolgt auf Grundlage der Marktsatzung für Wochenmärkte der Stadt Waldkirch. Sie ergeht schriftlich in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Eine Zulassung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Die Verkaufseinrichtung ist selbst zu stellen. Anfahrten und Aufbau ohne schriftlichen Zulassungsbescheid oder Aufforderung durch die Marktbehörde sind untersagt. Eine Haftung dafür, dass die Märkte tatsächlich und/oder zu den angegebenen Zeiten stattfinden, kann nicht übernommen werden. Im Bedarfsfall können die Dauer der Märkte angepasst oder die vorgenannten Marktflächen geändert werden.

8. Punktuelle FNP-Änderung Windkraft

GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald hat am 02.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung der Sonderbauflächen für die Windkraftnutzung „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach i. Br. (OT Siegelau) einzuleiten. In gleicher Sitzung beschloss der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald, die erfüllende Gemeinde (Große Kreisstadt Waldkirch) mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Im Zeitraum vom 28.04. bis 09.06.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der öffentlichen Sitzung am 28.09.2023 hat der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald den Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Während der Auslegungsfrist vom 09.10. bis zum 10.11.2023 können Stellungnahmen abgegeben werden per Mail an abteilung4.2@stadt-waldkirch.de oder bei der Großen Kreisstadt Waldkirch (Marktplatz 1 - 5 in 79183 Waldkirch), der Gemeinde Gutach i. Br. (Dorfstraße 33 in 79261 Gutach i. Br.) bzw. bei der Gemeinde Simonswald (Talstraße 12 in 79263 Simonswald).
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig. 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. 
Für weitere Informationen wird auf die Bekanntmachungen (s. u.) verwiesen.

Auslegungsunterlagen

Unter den folgenden Links können die öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinden Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald als PDF heruntergeladen werden:

Öffentliche Bekanntmachung Gutach (343 KB)
Öffentliche Bekanntmachung Waldkirch (343 KB)
Öffentliche Bekanntmachung Simonswald (343 KB)

Unter den folgenden Links können die öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinden Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald als PDF heruntergeladen werden:

9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

Unter dem folgenden Link kann die öffentliche Bekanntmachung zur "9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfe II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung" als PDF heruntergeladen werden:

9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (163 KB)

Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch

Unter dem folgenden Link kann die Bekanntgabe zum Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch als PDF heruntergeladen werden:

Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses für das Gebiet Inried, Gemarkung Waldkirch (92 KB)


Informationen zur Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung zur "Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen": Öffentliche Bekanntmachung  (83 KB)

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die "WASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG des Landratsamtes Emmendingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen I und II (Weichwasserbrunnen) für die Wasserversorgung des Zentrums für Psychiatrie Emmendingen (ZfP)“ (LfU-Nr. 316154)": Wasserschutzverordnung (6,3 MB)

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die Übersichtskarte des Wasserschutzgebiets: Übersichtskarte (4,5 MB) 

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die Karte des Wasserschutzgebiets: Wasserschutzgebiet (6,5 MB)

Informationen zur Erweiterung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Wasserversorgungsverband Mauracherberg

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung zur "Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen": Öffentliche Bekanntmachung (116 KB)

Die Wasserschutzgebietsverdordnung im gesamten Wortlaut kann unter dem folgenden Link als PDF heruntergeladen werden: Wasserschutzgebietsverordnung des Landratsamtes Emmendingen zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Tiefbrunnen I bis VI des Wasserversorgungsverbandes Mauracher Berg und Tiefbrunnen I und II Teninger Allmend der Gemeinden Teningen und Emmendingen (8,2 MB)

Die Rechtsverordnung und Lagepläne finden Sie unter dem folgenden Link auf der Seite des Landratsamts Emmendingen: https://www.landkreis-emmendingen.de/verwaltung-service/aemter-ansprechpersonen/aemter-organigramm/dezernat-5/amt-fuer-wasserwirtschaft-und-bodenschutz 

Wasserrechtliche Vorhaben

Unter dem folgenden Link finden Sie als PDF die öffentliche Bekanntmachung für das "wasserrechtliche Vorhaben Bauen im Grundwasser und Grundwasserhaltung für den Anbau von vier Wohneinheiten auf Gemarkung Kollnau": Öffentliche Bekanntmachung (66 KB)

Die Antragsunterlagen für das "wasserrechtliche Vorhaben Bauen im Grundwasser und Grundwasserhaltung für den Anbau von vier Wohneinheiten auf Gemarkung Kollnau" finden Sie als PDF unter dem folgenden Link: Antragsunterlagen (9,8 MB)

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

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