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Vereinsregister

Seit September 2014 ist das Vereinsregister vom Amtsgericht Waldkirch in das Amtsgericht Freiburg eingegliedert.  Damit ist ausschließlich das Amtsgericht Freiburg für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Mit dem Umzug wurde das Vereinsregister auf elektronische Registerführung umgestellt.

Kontaktdaten

Das Registergericht ist zu über die folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Amtsgericht Freiburg
- Registergericht -
Bismarckallee 2
79098 Freiburg
Telefon 0761 205-1916
Fax 0761 205-1950
E-Mail register@agfreiburg.justiz.bwl.de

Änderung der Register-Nummer

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Freiburg muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird sechsstellig fortgeführt: Die bisherige Registernummer bleibt, jedoch wird eine zweistellige Kennziffer vorangestellt:Das Amtsgericht Waldkirch erhält die Kennziffer 28. Zwischenräume werden durch Nullen aufgefüllt.
Beispiel:

  • bisher VR 1 - künftig VR 28 0001
  • bisher VR 12 - künftig VR 28 0012
  • bisher VR 123 - künftig VR 28 0123

Briefbögen der Vereine, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten bei Bedarf entsprechend angepasst werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Formulare, und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten des Registergerichts   www.agfreiburg.de.

Rechtliche Grundlage

Die Landesregierung hat im September 2012 die "Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters" beschlossen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden deshalb die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert.
Das Amtsgericht Freiburg ist neben den Amtsgerichten Mannheim, Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen Registergerichte und wird für den Amtsgerichtbezirk Waldkirch zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise umgesetzt.