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Digitaler Service

Einige Leistungen der Verwaltung der Stadt Waldkirch können ganz bequem von zuhause aus erledigt werden. Diese Leistungen finden Sie auf dieser Seite.

Adressbucheintrag sperren lassen
Auskunft Melderegister

Auskunft Melderegister

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Auskunfts- und Übermittlungssperre Melderegister

Auskunfts- und Übermittlungssperre Melderegister

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Ausschreibungen
Bürger-Geoinformationssystem
  • Das Bürger-Geoinformationssystem (BürgerGiS) der Stadt Waldkirch bietet Ihnen eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten über Gemarkungsgrenzen, Flurstücke. Luftbilder und weiteres:
    zur Webseite "BürgerGiS".
Digitale Baugenehmigung

Digitale Baugenehmigung

Ab 1. Januar 2025 müssen baurechtliche Anträge in digitaler Form eingereicht werden. Anträge per Email oder in Papierform können nicht mehr entgegen genommen werden. 

E-Rechnung

E-Rechnung

Seit  Freitag, 1. März 2024, können Rechnungen per E-Mail an e-rechnung@stadt-waldkirch.de gesendet werden.

Vorgaben e-Rechnung

Rechnungen werden als E-Mail-Anhang im PDF-Format versendet; dabei können auch mehrere Rechnungen auf einmal versendet werden.
Im Adressfeld sollte nicht nur „An die Stadt Waldkirch“ stehen, sondern direkt die Abteilung genannt werden. So ist eine Zuordnung der Rechnung innerhalb der Stadtverwaltung einfacher und erreicht schnell den richtigen Sachbearbeiter.
Die Angabe eines eindeutigen Betreffs erleichtert bei Rückfragen das Wiederfinden der Rechnung.

Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Gewerbe an-, ab oder ummelden

Eine Terminvereinbarung dient ausschliesslich der gewerblichen Beratung zur Anzeigeannahme. Die Anzeige selbst ist wie oben beschrieben online zu erstatten. Zur gewerblichen Beratung können Sie uns gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 07681 404 -113 kontaktieren.
Wir weisen darauf hin, dass eine Existenzberatung sowie steuerrechtliche Beratung über die Fachbehörden Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein Freiburg, das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater einzuholen ist.
Gewerbliche Auskünfte einfach beinhalten Name, Betriebsanschrift und Tätigkeit der Gewerbetreibenden. Bei erweiterten Gewerbe Auskünften ist das berechtigte Interesse zwingend nachzuweisen. Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register, ein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.
Meldebescheinigung beantragen
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

Wichtige Hinweise:
Im Sinne einer möglichst zügigen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag über die Formulare auf folgender Seite zu stellen:
zu den Formularen.

Zwar sind die nachfolgenden Links "Formulare des Landes" ebenfalls verwendbar, die Antragstellung auf diesem Weg führt jedoch nahezu jedenfalls zu verzögernden Rückfragen bzw. Nachforderungen aus der Fachabteilung, da es sich hierbei um standardisierte Formulare des Landes auf der Plattform serviceBW handelt, die seitens der Kommunen nicht individualisierbar, aber aus rechtlichen Gründen dennoch anzubieten sind.

Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.

Bei Rückfragen, die die Straßenverkehrsbehörde betreffen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an verkehrsbehoerde@stadt-waldkirch.de oder per Telefon an 07681 404 363.

Bei Rückfragen, die einen Antrag auf Fällgenehmigung geschützter Bäume betreffen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an abteilung4.2@stadt-waldkirch.de oder per Telefon an 07681 404 368.

Formulare des Landes

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Stellenbewerbung abgeben
  • Auf der Homepage der Stadt Waldkirch können Sie sich online auf ausgeschrieben Stellen bewerben:
    zum Karriereportal.
Vormerkung Kinderbetreuungseinrichtung
Wohnsitz abmelden

Stadtverwaltung

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr