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WaldkirchPass

Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Waldkirch gemeldet sind, können bei der Stadt Waldkirch, Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales, einen WaldkirchPass beantragen. Ziel des WaldkirchPasses ist es, einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen die Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen oder den Besuch von Einrichtungen der Stadt Waldkirch zu ermöglichen. Damit soll Waldkircher Bürgerinnen und Bürgern mit einem geringen Einkommen die Teilnahme am kulturellen Leben erleichtert werden.

Der WaldkirchPass gilt vom Ausstellungsdatum an ein Jahr. Er ist nicht übertragbar. Bei Wegzug oder Wegfall der oben genannten Voraussetzungen ist der WaldkirchPass bei der Stadt Waldkirch abzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung wird der WaldkirchPass eingezogen und eine künftige Berechtigung ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines WaldkirchPasses

  • Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfebescheid (SGB XII)
  • Arbeitslosengeld II – Bescheid (SGBII)
  • Jugendhilfebescheid
  • Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sofern ein Aufenthaltstitel vorliegt)
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
  • Niederes Einkommen oder Rente

Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente, angelehnt an die Bedingungen des Tafelladens Emmendingen-Waldkirch e.V., wird der WaldkirchPass ebenfalls gewährt. Die Einkommensgrenze ist die gleiche wie bei der Berechtigung für Wohngeld.

Vorteile

Mit dem WaldkirchPass erhält der Inhaber/die Inhaberin sowie alle im Haushalt lebenden Familienangehörigen eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Entgelte für den Besuch einer der nachfolgend aufgeführten städtischen Einrichtungen bzw. die Teilnahme an einer der aufgeführten Veranstaltungen:

  • Mediathek
  • Elztalmuseum
  • `s Bad
  • Kulturelle Einzelveranstaltungen der Stadt Waldkirch
  • Ferienbetreuung
  • Ferienspielaktion
  • Schullandheimaufenthalte (wenn keine Erstattung des Landratsamtes Emmendingen erfolgt)
  • Erweiterte Betreuungsangebote der Stadt Waldkirch

Eine Ermäßigung von bereits verringerten Preisen für Veranstaltungen, Entgelte für Kurse oder andere Eintritte ist nicht möglich (z.B. städtische Musikschule, Schwimmbad- oder Museumsjahreskarten). Bei den städtischen Einrichtungen gibt es nur für Einzeleintrittskarten eine Ermäßigung.

Als Familienangehörige gelten der/die im Haushalt lebende Ehepartner/Ehepartnerin beziehungsweise der/die im Haushalt lebende nichteheliche Lebenspartner/Lebenspartnerin sowie alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Aufnahme in den WaldkirchPass als Familienangehöriger bis 25 Jahre nur möglich, wenn eine Bescheinigung über den Besuch einer allgemeinbildenden, einer berufsvorbeitenden Schule oder einer Hochschule vorgelegt wird.

Der WaldkirchPass ist erhältlich bei

Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5
Telefonnummer 07681 404 146 und 404 148

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404 146 und 404 148