Verkürzung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen
Die Stadt Waldkirch informiert über die an den Fastnachtstagen geltenden Sperrzeitregelungen.
Den Beginn der festgesetzten Sperrzeit und Möglichkeiten einer Sperrzeitverkürzung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
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Sperrzeitverkürzung
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Beginn der Sperrzeit / Schließung
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Donnerstag 08.02.2024
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auf
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Freitag 09.02.2024 |
Sperrzeitverkürzung von 5 Uhr bis max.: |
6 Uhr |
Freitag 09.02.2024
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auf
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Samstag 10.02.2024 |
Keine Verkürzung möglich |
5 Uhr |
Samstag 10.02.2024
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auf
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Sonntag 11.02.2024 |
Sperrzeitverkürzung von 5 Uhr bis max.: |
6 Uhr |
Sonntag 11.02.2024
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auf
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Montag 12.02.2024 |
Keine Verkürzung möglich |
3 Uhr |
Montag 12.02.2024
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auf
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Dienstag 13.02.2024 |
Keine Verkürzung möglich |
5 Uhr |
Dienstag 13.02.2024
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auf
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Mittwoch 14.02.2024 |
Keine Verkürzung möglich |
3 Uhr |
Die Stadt Waldkirch verkürzt die Sperrzeit am „Schmutzigen Dunnschtig“ per Rechtsverordnung auf 5 Uhr. Bei den übrigen Sperrzeiten handelt es sich um gesetzlich geregelte Vorgaben. Somit entfallen die bisherigen Freinächte von Donnerstag auf Freitag und von Samstag auf Sonntag. Diese Entscheidung wurde aus sicherheitstechnischen Erwägungen in Absprache mit den beteiligten Organisationen (Polizei, Rotes Kreuz, etc.) getroffen. Gaststättenbetreibende, die an durchgehenden Öffnungszeiten interessiert sind, können bis spätestens Freitag, 2. Februar, einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen. Das Antragsformular können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: Antrag auf Sperrzeitverkürzung (80 KB) Nachrichtlich teilen wir mit, dass eine Verkürzung der Sperrzeiten mit sicherheitsrelevanten Auflagen wie beispielhaft der Stellung eines Sicherheitsdienstes einhergeht.