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Verkürzung der Sperrzeit an den Fastnachtstagen

Die Stadt Waldkirch informiert über die an den Fastnachtstagen geltenden Sperrzeitregelungen.

Den Beginn der festgesetzten Sperrzeit und Möglichkeiten einer Sperrzeitverkürzung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: 

 

 

 

Sperrzeitverkürzung

 

Beginn der Sperrzeit / Schließung

 

Donnerstag

08.02.2024

 

auf

 

Freitag

09.02.2024

Sperrzeitverkürzung von 5 Uhr bis max.:

 

6 Uhr

Freitag

09.02.2024

 

auf

 

Samstag

10.02.2024

Keine Verkürzung möglich

5 Uhr

Samstag

10.02.2024

 

auf

 

Sonntag

11.02.2024

Sperrzeitverkürzung von 5 Uhr bis max.:

 

6 Uhr

Sonntag

11.02.2024

 

auf

 

Montag

12.02.2024

Keine Verkürzung möglich

3 Uhr

Montag

12.02.2024

 

auf

 

Dienstag

13.02.2024

Keine Verkürzung möglich

5 Uhr

Dienstag

13.02.2024

 

auf

 

Mittwoch

14.02.2024

Keine Verkürzung möglich

3 Uhr


Die Stadt Waldkirch verkürzt die Sperrzeit am „Schmutzigen Dunnschtig“ per Rechtsverordnung auf 5 Uhr. Bei den übrigen Sperrzeiten handelt es sich um gesetzlich geregelte Vorgaben. Somit entfallen die bisherigen Freinächte von Donnerstag auf Freitag und von Samstag auf Sonntag. Diese Entscheidung wurde aus sicherheitstechnischen Erwägungen in Absprache mit den beteiligten Organisationen (Polizei, Rotes Kreuz, etc.) getroffen. Gaststättenbetreibende, die an durchgehenden Öffnungszeiten interessiert sind, können bis spätestens Freitag, 2. Februar, einen Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen. Das Antragsformular können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: Antrag auf Sperrzeitverkürzung (80 KB) Nachrichtlich teilen wir mit, dass eine Verkürzung der Sperrzeiten mit sicherheitsrelevanten Auflagen wie beispielhaft der Stellung eines Sicherheitsdienstes einhergeht. 

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

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Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

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