Sie sind hier: Startseite / Fortschreibung Lärmaktionsplan

Fortschreibung Lärmaktionsplan

Die Gemeinderäte der Großen Kreisstadt Waldkirch sowie der Gemeinde Gutach i. Br. haben den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde mit den Daten Umgebungslärmkartierung 2017 und den Rahmenbedingungen des damaligen Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg erstellt. Lärmaktionspläne sind auch bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überarbeiten. Die aktuell von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten neuen Umgebungslärmkartierungen sind als eine bedeutsame Entwicklung einzustufen. Außerdem ergeben sich aus dem Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg andere Rahmenbedingungen für die Lärmaktionsplanung. So wird ein neues Berechnungsverfahren als Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eingeführt und die Kommunen können sich bei der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen stärker am Gesundheitsschutz der Lärmbetroffenen orientieren. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird nun mit den geänderten Rahmenbedingungen auf Basis der aktuellen Lärmkartierungen erfolgen. Ergänzend zu den Verkehrszählungen und Lärmkartierungen der Pflichtkartierungsstrecken (Straßen, auf denen täglich mehr als 8.200 Kraftfahrzeuge fahren) werden auf den innerörtlichen Hauptverkehrsachsen weitere Verkehrserhebungen in der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau durchgeführt. Auf Basis dieser Verkehrszahlen werden dann die Lärmbelastungen nach der anzuwendenden Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-19) errechnet. Nach Vorliegen der vollständigen Lärmkartierung und einer daraus entwickelten Lärmminderungsstrategie für Waldkirch und Gutach wird die Öffentlichkeit am Entwurf beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, welche im Sommer 2023 eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren zur Fortschreibung nach Abwägung berücksichtigt. Die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau haben mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung das Büro Rapp AG, Standort Freiburg beauftragt. Das Gutachterbüro Rapp AG verfügt über eine ausgezeichnete Fachexpertise und hat im süddeutschen Raum viele Kommunen bei der Lärmaktionsplanung begleitet. 

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook