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Lebenslagen

Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel

  • für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
  • wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

Freigabevermerk

11.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr