Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Service BW / Lebenslagen / Arbeitnehmer / Spezielle Arbeitsformen

Lebenslagen

Spezielle Arbeitsformen

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist. Ihm liegt eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Unbefristete "normale" Vollzeitarbeitsstellen haben in den letzten Jahren wieder stärker zugenommen als die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.

Die Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis resultiert aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen, die beispielsweise dem Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher entsprechen können. In der Regel haben atypische Beschäftigungsformen nicht das Ziel, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren.

Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die Flexibilität. Auch Arbeitgeber haben durch atypische Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften rasch an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.

Freigabevermerk

23.12.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr