Lebenslagen

Baulanderschließung

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.

Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an

  • das öffentliche Straßennetz,
  • die öffentliche Kanalisation,
  • das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
  • das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.

Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook