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Unterstützung bei der Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Hinweis

Sie können eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie:

  • staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel: 
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder wenn Sie taubblind sind
  • oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.

Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.

Zuständig für die Antragstellung

Anna Wisser und Alessandro Mita
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404 -146 und 404-148 

Zuständig für die Bewilligung

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der rechten Seite.

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartner:in

Anna Wisser und Alessandro Mita

Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummern

07681 404-146
07681 404-148

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
 
Mittwoch
08.30 bis 13.00 Uhr (keine telefonische oder persönliche Erreichbarkeit)
 
Dienstag, Mittwochnachmittag, Freitag
nur mit Terminvereinbarung 
 
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr