Unterstützung bei Bildung und Teilhabe
Hinweis
Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Geld sollen Angebote in der Schule und in der Freizeit auch nutzen können. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozialleistungen erhalten. Zu den Angeboten für Bildung und Teilhabe gehören:
- Mittagessen
- Nachhilfeunterricht
- Lernmaterial, wie zum Beispiel, Bücher und Hefte
- Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten (beispielsweise die Mitgliedschaft in Vereinen)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Zuständig für die Entscheidung
Landratsamt Emmendingen (Kreissozialamt)
Markgrafenstraße 8
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 451-0
IN WALDKIRCH BEKOMMEN SIE UNTERSTÜTZUNG, WENN SIE EINEN ANTRAG DAFÜR STELLEN WOLLEN
Zuständig
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefonnummern 07681 404 146 und 07681 404 148
Notwendige Unterlagen
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Eine Bestätigung der Teilnahme. Sie bekommen die Bestätigung von der Schule. Fragen Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes.
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung, zum Beispiel wenn Ihr Kind Nachhilfe braucht. Dazu benötigen Sie die Bestätigung der Schule, dass Ihr Kind eine Lernförderung braucht. Fragen Sie den Klassenlehrer Ihres Kindes.
- Nachweis Bewilligungsbescheid. Da ist zum Beispiel: Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld