Deutsch
Sie sind hier: Startseite / Bildung & Soziales / Soziale Leistungen Beratung und Unterstützung / Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten

Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten

Hinweis

Die Betreuungskosten für Kinder können Sie als Sonderausgaben von der der Steuer absetzen. Gefördert werden Kosten zum Beispiel von Kindergarten, Hort oder Tagesmutter. Gefördert werden Kosten für Kinder bis 13 Jahre. Wenn das Kind behindert ist, gibt es die Altersgrenze nicht.

Zuständig für die Entscheidung

Landratsamt Emmendingen (Jugendamt)
Markgrafenstraße 4-6
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 450-0 

In Waldkirch bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie einen Antrag dafür stellen wollen

Zuständig

Frau Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
2.Obergeschoss, Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-146

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis aller Einkommen im Haushalt: Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wenn Sie selbstständig sind, benötigen wir den Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweis über Kosten der Betreuung. Zum Beispiel Gebührenbescheid des Kindergartens.
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Versicherungen (zum Beispiel: Haftpflicht, Hausrat, KFZ-Versicherung oder andere)

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartner:in

Anna Wisser, Klaus Wisser, Alessandro Mita

Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch

Telefonnummern

07681 404-146
07681 404-148

Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr  
Dienstag, Mittwoch, Freitag nur mit Terminvereinbarung   
Donnerstag  8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr