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Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten
Hinweis
Die Betreuungskosten für Kinder können Sie als Sonderausgaben von der der Steuer absetzen. Gefördert werden Kosten zum Beispiel von Kindergarten, Hort oder Tagesmutter. Gefördert werden Kosten für Kinder bis 13 Jahre. Wenn das Kind behindert ist, gibt es die Altersgrenze nicht.
Zuständig für die Entscheidung
Landratsamt Emmendingen (Jugendamt)
Markgrafenstraße 4-6
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 450-0
In Waldkirch bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie einen Antrag dafür stellen wollen
Zuständig
Frau Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
2.Obergeschoss, Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-146
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Nachweis aller Einkommen im Haushalt: Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wenn Sie selbstständig sind, benötigen wir den Steuerbescheid des Vorjahres
- Nachweis über Kosten der Betreuung. Zum Beispiel Gebührenbescheid des Kindergartens.
- Mietvertrag
- Nachweis über Versicherungen (zum Beispiel: Haftpflicht, Hausrat, KFZ-Versicherung oder andere)