Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)

Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:

  • Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
  • Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
  • Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).

Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.

Onlineantrag und Formulare

  • Lehrerversetzung Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen.

Zuständige Stelle

Das Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :

  • fristgerechte Antragstellung
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
  • Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
  • Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.

Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.

Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:

  • Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Kriterien im Lehreraustauschverfahren:

  • Soziale Gründe
    Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
  • Teilnehmende Lehrkräfte müssen
    • hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
    • vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
    Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten.
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.

Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.

Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:

  • Eignung
  • sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
  • Bedarf (fächerspezifisch, regional)
  • Wartezeit.

Verfahrensablauf

Alle Versetzungsverfahren werden online beantragt.

Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.

Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.

Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.

Fristen

  • Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
    Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen.
  • Antrag auf Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens:
    • Die Ausschreibungszeiträume finden Sie hier.
    • Nur in Ausnahmefällen sind Bewerbungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli oder eine Besetzung zum Februar eines Jahres möglich. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Regierungspräsidium
  • Antrag auf Versetzung im Lehreraustauschverfahren:
    • Für eine Versetzung zum Sommer muss Ihr Antrag bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien vorliegen.
    • Für eine Versetzung zum 1. Februar muss Ihr Antrag bis zum 1. August des Vorjahres vorliegen.
      Nicht alle Länder beteiligen sich am Halbjahresverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen in den jeweiligen Antrag hochgeladen werden.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

23.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook