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Verfahren
Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Zuständige Stelle
für die Einhaltung der Hygienevorschriften: die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck bzw. auch bei der Reinigung davon.
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Vertiefende Informationen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragen
- "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten" - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Internetseiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sowie der Veterinärämter in Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 09.09.2021
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg