Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Service BW / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
  • Es ist ein Eigenkapital von 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme erforderlich.

Verfahrensablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

Fristen

Es besteht keine Antragsfrist.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Antragsvordruck 9026 auf der Homepage der L-Bank.

Kosten

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 16.07.2020 freigegeben.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr

Presse- und Medienanfragen

Isabella Wehrle und Lara Wehler
Marktplatz 1-5
79183 Waldkirch

07681 404-224
07681 404-235

presse@stadt-waldkirch.de

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr