Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen

Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,
  • Erwerb bestehenden Wohnraums (Gebrauchterwerb) zur Selbstnutzung einschließlich erwerbsnaher Modernisierungsmaßnahmen,
  • altersgerechter Umbau selbst genutzten Wohnraums (eigenständige sogenannte "Anpassungsförderung"; auch als zusätzliche Förderung möglich),
  • Ergänzungsförderung für nachträglich zum Haushalt hinzugekommene Kinder (Familienzuwachs)

Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:

  • ab dem Erreichen eines sogenannten Energiesparhauses
  • Herstellung von Barrierefreiheit des selbstgenutzten Wohnraums
  • baulichen Maßnahmen aufgrund schwerer Behinderung und speziellen Wohnbedürfnissen bzw. altersgerechtem Umbau des selbst genutzten Wohnraums.

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und durch Zuschüsse.

Der geförderte Wohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zur Selbstnutzung zugunsten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen gebunden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden können
    • Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind sowie
    • schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Die Schwerbehinderung bestimmt sich nach dem Sozialgesetzbuch, wonach ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erforderlich ist. Die speziellen Wohnbedürfnisse hinsichtlich des Grundrisses oder der Ausstattung müssen von der Schwerbehinderung herrühren.
    • Kinderlose Paare sowie Alleinstehende mit Kinderwunsch haben die Chance, im Falle eines später in den Haushalt hinzugekommenen Kindes eine Ergänzungsförderung zu erhalten.
  • Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen.
  • Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs muss die Voraussetzung des Neubaustandards Plus (ehemals Effizienzhaus-Standard KfW 55) erfüllt sein.
  • Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Bauteile den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen (zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert).
  • Es ist eine Eigenleistung erforderlich. Die Eigenleistung beträgt mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten des förderfähigen Vorhabens. Bei erstrangiger Absicherung des Darlehens beträgt die Eigenleistung mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Stelle (Wohnraumförderungsstelle) beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Wohnraumförderungsstelle oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0800/150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider; Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr) vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle bestätigt wurde.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Vordruck 9010 auf der Homepage der L-Bank.

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Hinweise

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Freigabevermerk

  • 31.08.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook