Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Leistungen

Leistungen

Leistungen

Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Sie warmblütige Tiere nur schlachten, wenn Sie sie vorher betäuben.

Nach den Vorschriften einiger Religionsgemeinschaften darf Fleisch nur gegessen werden, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlenschnitt getötet wurde.
Für dieses betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

das Veterinäramt der unteren Verwaltungsbehörde

Untere Verwaltungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das betäubungslose Schlachten ist zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, beispielsweise Anforderungen an die Schlachtstätte oder an die Sachkunde des Metzgers.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Folgende Angaben sind vorgeschrieben:

  • Name und Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Person, die die Schächtung vornimmt
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (z.B. Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen)
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen
  • Schächtungszeitraum
  • Ort der Schächtung
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden
  • Verbleib des Fleisches
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden

Darüber hinaus müssen weitere Angaben gemacht werden, je nachdem, von wem der Antrag gestellt wird. Dies kann sein:

  • ein muslimischer Metzger,
  • ein Metzger, der selbst kein Muslim ist oder
  • eine Religionsgemeinschaft

Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls muss die für die Schächtung zuständige Person der Behörde vorführen, dass sie die Bestimmungen der Tierschutz-Schlachtverordnung kennt und beherrscht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Sachkunde der schlachtenden Person
  • Gutachten von Rechtsgelehrten über die Notwendigkeit des Schächtens

Kosten

Gebühr je nach Verwaltungsaufwand

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Informationsblatt "Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten" - Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Freigabevermerk

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Online-Terminvergabe

Unter dem folgenden Link können online Termine für die Leistungen des Bürgerservices vereinbart werden: Online-Terminvereinbarung der Stadt Waldkirch 

Veranstaltungskalender

Was ist gerade los in und um unsere Stadt?  Hier geht's zum Veranstaltungskalender unserer Tourismusorganisation ZweiTälerLand. Der Kalender gibt stets den neuesten Überblick über die aktuellen Veranstaltungen und Aktivitäten im Elztal und Simonswälder Tal.  

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

Waldkirch will´s wissen

Aufgrund einer Systemumstellung ist "Waldkirch will´s wissen" vorübergehend nicht erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an postkorb@stadt-waldkirch.de 
Bei Notfällen oder bei Gefahr im Verzug verständigen Sie bitte Feuerwehr oder Polizei. 
Der Bereitschaftsdienst der Technischen Betriebe Waldkirch ist in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 07681 47 43 520 zu erreichen.

Besuchen Sie die Stadt Waldkirch auch auf facebook