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Lebenslagen

Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen: 
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
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