![Stadt Waldkirch im Schnee](/site/Waldkirch/data/884187/resize/Frühling%2025.4.2013%20Jürgen%20Gocke%20(11).jpg?f=%2Fsite%2FWaldkirch%2Fget%2Fparams_E106329457%2F2138795%2FFr%25C3%25BChling%252025.4.2013%2520J%25C3%25BCrgen%2520Gocke%2520%252811%2529.jpg&w=1680&h=630&m=C)
Lebenslagen
Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Vertiefende Informationen
- Die amtliche Überwachung ist zuständig für:
- Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).
- Thema "Verbraucherschutz" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Zugehörige Leistungen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2023
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg