Handlungsfeld Gesundheit
Ist-Zustand
- Diverse freie Beratungsangebote und frei zugängliche Informationen von staatlichen, kirchlichen oder freien Trägern werden angeboten
- Zahlreiche Selbsthilfegruppen bieten Unterstützung und Aktivitäten an
- Für Menschen mit psychischen Erkrankungen finden regelmäßige Treffen mit unterschiedlichem Angebot statt
- Das Familienbündnis und die Stadt Waldkirch gaben den „Wegweiser für Soziales und Gesundheit“ heraus
- Angebote für SeniorInnen von Kirchengemeinden, Altenwerk und sozialen Diensten
- Themenfilme zu Demenz
Häufig genannte Probleme und Schwierigkeiten
- Hilfe und Beratung wird von vielen Menschen erst sehr spät in Anspruch genommen
- Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist keine Tagesstruktur vor Ort vorhanden
- Stigmatisierende Wirkung von Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen, können das Risiko der Isolation und Vereinsamung verstärken
- Vielen Betroffenen und deren Angehörigen ist der bestehende Maßnahmenkatalog mit seinen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht hinlänglich bekannt
- Amts- und Behördengänge stellen für viele Menschen eine hohe Hemmschwelle dar
- Antragsformulare sind häufig zu komplex und haben eine abschreckende Wirkung, die dazu führt, dass Anträge nicht gestellt werden
- Gesellschaftliche Tabuisierung von Älterwerden und Pflegebedürftigkeit
- Zunehmend spürbar wird der Fachkräftemangel im Bereich Pflege
Empfehlungen
- Schaffung einer verbesserten Tagesstruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Einrichtung eines Beratungshauses, das unterschiedliche Beratungsstellen an einen Ort bündelt
- Integrationsstelle für Zuständigkeiten und bessere Kooperation der Behörden
Ideen
- Einrichtung einer Börse für Ehrenamt
- Einrichtung einer Tauschbörse (z.B. Hilfe beim Bewerbungsschreiben vs. Hilfe beim Einkauf)
- Vorträge und Informationsveranstaltungen zum Thema Alter und Pflegebedürftigkeit, um der Tabuisierung des Themas entgegenzuwirken
- Filmreihe zum Thema Behinderung und Alter
- Infostand auf dem Wochenmarkt
Forderungen der UN-BRK für das Handlungsfeld
- Artikel 25: Gesundheit. „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.“
- Artikel 26: Habilitation und Rehabilitation. (1)
„Die Vertragsstaaten treffen wirksame und
geeignete Maßnahmen,
einschließlich durch die
Unterstützung durch andere Menschen mit
Behinderungen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu
versetzen, ein
Höchstmaß an
Unabhängigkeit, umfassende
körperliche, geistige, soziale und
berufliche Fähigkeiten sowie die volle
Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an
allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu
bewahren.“
(2) „Die Vertragsstaaten fördern die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und Rehabilitationsdiensten.“
(3) „Die Vertragsstaaten fördern die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation.“