Verkürzung der Sperrzeit an der Fasnet
Die Stadt Waldkirch verkürzt die Sperrzeit am „Schmutzigen Dunschtig“, 12. Februar, per Rechtsverordnung auf eine Stunde von 5 Uhr bis 6 Uhr (keine gänzliche Aufhebung). Sofern Sie als Gaststättenbetreibende an durchgehenden Öffnungszeiten sind, besteht bis Donnerstag, 29. Januar 2026, die Möglichkeit, für die beiden nachfolgend aufgeführten Tage eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Waldkirch:zum Formular.
Sperrzeiten im Überblick
Soweit Sie keine Antragstellung beabsichtigen, sind die in der Tabelle enthaltenen Sperrzeiten zu beachten.
An den nachstehenden Tagen besteht keine Möglichkeit zur Sperrzeitverkürzung. Der Beginn der Sperrzeit ist der Tabelle zu entnehmen. Diese Zeiten basieren auf gesetzlicher Regelung.
Nachrichtlich teilen wir mit, dass eine Verkürzung der Sperrzeiten mit sicherheitsrelevanten Auflagen wie der Stellung eines Sicherheitsdienstes einhergeht.
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