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Bauleitplanverfahren

Das Bauleitplanverfahren regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen bundeseinheitlich und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat wird ein erster Planentwurf erarbeitet und öffentlich ausgelegt, sodass Anregungen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden können. Diese werden geprüft und abgewogen, bevor der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschließt. Mit der Veröffentlichung tritt der Plan in Kraft.

Ein Hand liegt auf einem Plan. Eine Fläche ist blau eingezeichnet.
Umgeben von Wäldern ist Waldkirch auf diesem Foto zu sehen.
Zwei Personen mit Bauhelm stehen vor einem Gebäude, das sich gerade im Bau befindet. In der Hand halten sie einen Plan.
9. Punktuelle FNP-Änderung „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald hat am 29.01.2026 in öffentlicher Sitzung die Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und den Entwurf der 9. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans auf der Gemarkung der Großen Kreisstadt Waldkirch für den Bereich der „Ehemaligen Herz-Kreislauf-Klinik“ gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Veröffentlichung

Der Entwurf der 9. Punktuellen Flächennutzungsänderung wird mit Deckblatt, Begründung, Steckbrief und Umweltbericht bis einschließlich 20.03.2026 veröffentlicht. Stellungnahmen können ausdrücklich auch schon vor Beginn der formalen Frist (16.02.2026) eingereicht werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind den Bekanntmachungen zu entnehmen. Die in den Rathäusern in Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Veröffentlichung

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (Artenschutz, Schall, Verkehr, Entwässerung) bis einschließlich 13.03.2026 veröffentlicht. Stellungnahmen können ausdrücklich auch schon vor Beginn der formalen Frist (06.02.2026) eingereicht werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Auslegungsunterlagen

Nachfolgend können die Unterlagen der Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ als PDF heruntergeladen werden:

Ergänzend zu den formellen Auslegungsunterlagen sind der nachstehenden Präsentation weitere Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept der Arbeitsgemeinschaft Hansen & Heinz zu entnehmen (vorgetragen in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2026):

Bebauungsplanverfahren "Areal Hirschenbrauerei"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 29. Juni 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Areal Hirschenbrauerei“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.

Veröffentlichung

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Umweltbeitrag, den Erläuterungsberichten zur Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischer Untersuchung, einer Verschattungsstudie und dem Bodengutachten vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 (gesetzliche Veröffenlichtungsfrist) veröffentlicht. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Unterlagen

Unter den nachfolgenden Links können die Unterlagen der Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei" als PDF heruntergeladen werden:

Höhenmarkierung am bestehenden Brauereigebäude

Bereits im Vorgriff auf die bevorstehenden Beratungen im Gemeinderat hat der Projektentwickler in Abstimmung der Stadtverwaltung eine Höhenmarkierung am bestehenden Brauereigebäude anbringen lassen. Diese soll die geplante Höhenentwicklung der geplanten ergänzenden Wohnbebauung zwischen ehemaligem Brauereigebäude und der Straße „Am Buchenbühl“ verdeutlichen.

Bild des Brauereigebäudes mit eingezeichneter Markierung der Höhenmarkierungen.

Insgesamt sind 4 Markierungen angebracht. Die Markierung 1 bis 4 sind von unten nach oben benannt.

Markierung 1 und 2 beziehen sich auf die geplanten neuen Wohngebäude

  • Markierung 1 - Oberkante Brüstung des geplanten 4. Vollgeschosses
  • Markierung 2 - Oberkante Attikageschoss (zurückversetztes Geschoss über dem 4. Vollgeschoss ohne technische Aufbauten)

Markierung 3 und 4 beziehen sich auf die Bestandsgebäude der Wohnhäuser am Buchenbühl

  • Markierung 3 - gemittelte Höhe der Bestandsgebäude am Buchenbühl Hausnummern 1 bis 7
  • Markierung 4 - Maximale Firsthöhe der Wohngebäude am Buchenbühl Hausnummern 1 bis 7.

Die ergänzten zeichnerischen und textlichen Planunterlagen samt Begründung sowie die Gutachten werden nach Beschlussfassung im Gemeinderat hier eingestellt.

Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 und 4 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 29.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Areal Hirschenbrauerei“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig frühzeitig zu veröffentlichen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Scoping zu den Fachbeiträgen Artenschutz und Umweltbelange vom  07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 (gesetzliche Veröffentlichungsfrist) veröffentlicht. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Auslegungsunterlagen

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei" als PDF heruntergeladen werden: