Sie sind hier: Startseite / Bildung & Soziales / Teilhabe / Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit bedeutet für betroffene Menschen oft eine enorme persönliche Belastung. Neben dem Verlust eines sicheren Zuhauses entstehen häufig auch Unsicherheit, soziale Isolation und existenzielle Sorgen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wer von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder bereits keine Unterkunft mehr hat, findet bei der Stadt Waldkirch schnelle und vertrauliche Unterstützung. Auf dieser Seite erhalten Betroffene wichtige Informationen zu ersten Schritten, zuständigen Ansprechpersonen und bestehenden Hilfsangeboten.

Wer gilt als obdachlos?

Obdachlos ist, wer unfreiwillig über keinen Wohnraum (mehr) verfügt und diesen Zustand aus eigenen Kräften nicht ändern kann, z. B. bei drohendem Verlust einer gegenwärtig vorhandenen Unterkunft, bei akutem Fehlen einer Unterkunft oder wenn die Unterkunft sich als menschenunwürdig erweist.

Grundsatz der Selbsthilfe

Jeder Mensch ist zunächst für sich selbst verantwortlich (Grundsatz der Selbsthilfe). Einen behördlichen Eingriff braucht es daher nur, wenn die betroffene Person sich nicht selbst helfen kann. Zunächst sind diese daher dazu verpflichtet, sich eigenständig Wohnraum bzw. eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen.

Wer nicht als obdachlos gilt

Kann eine Person bei Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern unterkommen, auch wenn diese Unterkunft außerhalb Ihres gewünschten Aufenthaltsortes liegt, gilt sie zumindest augenblicklich nicht als obdachlos. Verfügt die betroffene Person über ausreichend finanzielle Mittel, um sich zumindest vorübergehend mit der Miete eines Hotelzimmers/einer Ferienwohnung Obdach zu verschaffen, gilt diese ebenfalls nicht als obdachlos. Auf Wunsch leiten wir gerne eine Liste mit Ferienwohnungen weiter.

Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit

Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort/Meldeadresse ist für eine behördliche Unterbringung unerheblich. Die Unterbringung setzt die Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit der Person voraus. Ein ärztliches Zeugnis über das Nichtbestehen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose ist vorzulegen.

Beratungsangebot "Haus Eliah"

Das „Haus Eliah“ (Fachdienst Wohnungslosenbetreuung Waldkirch) bietet freitags von 10 bis 12 Uhr im Generationenbüro im Rathausinnenhof, Marktplatz 1 -5,79183 Waldkirch, ein vielseitiges Beratungsangebot unter anderem zu den Themen drohender Wohnungsverlust, Kündigung, Mietschulden, Räumungsklage, Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, an. Die Abteilung 3.3 empfiehlt die frühzeitige Inanspruchnahme der Gesprächsangebote (Tel. 07641-930959-0, haus-eliah@agj-freiburg.de).

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Hilfe beim drohenden Wohnungsverlust":Download des Flyers (barrierefreies PDF). (182 KB)Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Wohnungslosenhilfe Emmendingen:zur Webseite der Wohnungslosenhilfe.

Erstgespräch

Sie sind akut von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Abteilung 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung auf, indem Sie einen Termin über unseren Online-Terminkalender auf unserer Homepage vereinbaren:zur Terminbuchung.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Vorstelligwerden nur nach Terminvereinbarung möglich ist und eine Unterbringung in der Regel nicht am selben Tag stattfinden kann.

Erstgespräch

Zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir zunächst nähere Angaben zu Ihrer Situation. Diese werden i.d.R. im Rahmen eines Erstgesprächs mit der betroffenen Person in Erfahrung gebracht (Vor- und Zuname, bisherige Adresse, Grund des Wohnungsverlustes, persönliche Verhältnisse, Vorhandensein finanzieller Mittel).

Mitzubringende Dokumente

Bitte halten Sie eine Ausweiskopie und für den Sachverhalt relevante Dokumente bereit (z. B. Kündigung, Lohnnachweise, Bescheide von Sozialleistungsträgern, Ausweis etwaiger gesetzlicher Betreuer etc.). Unserer Behörde ist glaubhaft zu machen, inwiefern sich bereits eigenständig um die Beschaffung von Wohnraum bemüht wurde. Unter Umständen kann eine behördliche Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft zur Vermeidung weiterer Gefahren geboten sein.

Jugendliche/junge volljährige Personen

Für Jugendliche unter 18 Jahren, die unfreiwillig obdachlos sind, sind die Jugendschutzbehörden zuständig. Diese übernehmen die Verantwortung für die Unterbringung und Unterstützung minderjähriger Obdachloser anstelle der Ortspolizeibehörde. Bis zum Alter von 25 Jahren sind in der Regel die Eltern weiterhin für den jungen Volljährigen verantwortlich, einschließlich Unterkunft und Fürsorge. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet keineswegs automatisch mit der Volljährigkeit.

Notunterkunft

Notunterkünfte dienen der vorübergehenden kurzfristigen Nutzung im Notfall und stellen keine dauernde Wohnraumversorgung dar (keine Vermietung oder Vermittlung von dauerhaftem Wohnraum). Eine Einweisung erfolgt daher befristet und ist an den tatsächlichen Aufenthalt in der Unterkunft geknüpft (Beendigung des Benutzungsverhältnisses bei Nichtaufenthalt). Für die Vermittlung einer „reinen“ Meldeadresse sind wir nicht zuständig. Die Zuweisung richtet sich nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit – es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft/bestimmte Räume. Eine Einweisung stellt ein gebührenpflichtiges öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis dar (kein Mitverhältnis auf Basis eines Mietvertrages). Die Benutzungsgebühr ist monatlich zu entrichten.

Keine eigene Wohnung

Einzelpersonen und Familien wird grundsätzlich keine eigene Wohnung bzw. i.d.R. kein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt (Mehrfachbelegung). Etwaige auftretende Konflikte/persönliche Differenzen mit weiteren Bewohnenden sind eigenständig zu lösen. Sowohl die Aufnahme dritter Personen als auch die Haltung von Tieren ist untersagt.

Ausstattung der Unterkünfte

Notunterkünfte sind Unterkünfte einfachster, menschenwürdiger Art und bieten Raum für die Erfüllung der notwendigsten Lebensbedürfnisse. Anforderungen hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes können nicht als vergleichbarer Maßstab herangezogen werden

Keine eigenen Möbel

Die Unterkünfte sind aufgrund der hohen Fluktuation möbliert (Bett, abschließbarer Spind, ggf. Stuhl und Tisch), bezugsbereit und i.d.R. nicht barrierefrei. Eigene Möbel dürfen nicht eingebracht werden und werden kostenpflichtig entfernt. Die Unterkünfte sind selbstständig sauber zu halten. Die Unterkunft ist in dem Zustand der Übernahme zu halten – Veränderungen an den Unterkünften sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Anlaufstellen

Zentrale Notruf- und Unterstützungsangebote

Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungsdienst
(lebensbedrohliche Notfälle)
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (akute, nicht lebensbedrohliche Fälle) 116 117
Giftnotrufzentrale 0761 19240
Telefon-Seelsorge 116 123
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer 0800 1239900
Hilfetelefon Weißer Ring für Betroffene von Kriminalität/Straftaten 116 006
Kinder- und Jugendtelefon
„Nummer gegen Kummer“
116 111
Hilfetelefon sexueller Missbrauch 0800 2255530

Wichtige Anlauf- und Beratungsstellen im Landkreis

AGJ – Wohnungslosenhilfe Emmendingen, Haus Eliah
Freitags 10 - 12 Uhr im Generationenbüro Waldkirch (Rathausinnenhof)
zur Webseite der AGJ
07641 9309590haus-eliah@agj-freiburg.de
SkF – Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Waldkirch
Seilmattenstr. 2, 79183 Waldkirch
zur Webseite des SkF
07681 4745390
AWO – Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Waldkirch e.V.
Schlettstadtallee 9, 79183 Waldkirch
zur Webseite der AWO
07681 22666
Caritas Emmendingen
Lessingstr. 36, 79312 Emmendingen
zur Webseite der Caritas
07641 92140
Pflegestützpunkt Emmendingen
Montags von 10 – 16 Uhr im Generationenbüro Waldkirch (Rathausinnenhof)
Bahnhofstr. 2, 79312 Emmendingen
zur Webseite des Pflegestützpunktes
07641 4513091
Agentur für Arbeit Emmendingen
Dammweg 2, 79312 Emmendingen
zur Webseite der Agentur für Arbeit
0800 4555500
Jobcenter Emmendingen
Freiburger Str. 20, 79312 Emmendingen
zur Webseite des Jobcenters
07641 9115303
Sozialamt LRA Emmendingen
Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
zur Webseite des Sozialamtes
 
Jugendamt Emmendingen
Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
zur Webseite des Jugendamtes
07641 4513101
LRA Emmendingen
Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
zur Webseite des Landkreises
07641 4510

Rechtsberatung (im Falle der Kündigung des Mietvertrages)

Hinweis: Sie müssen die Kosten der Rechtsberatung nicht tragen, wenn Sie durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, Mitglied im Mieterverein sind oder aufgrund von niedrigem Einkommen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben

Mieterverein Regio Freiburg e. V. – Deutscher Mieterbund
Interessensvertretung, Beratung, Information, Mietrechtsschutz für Mitglieder
zur Webseite des Mietervereins
0761 202700info@mieterverein-regio-freiburg.de
Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe am Amtsgericht Waldkirch
zur Webseite des Amtsgerichts
 
07681 47020poststelle@agwaldkirch.justiz.bwl.de

Sucht- und Entzugsberatung (neben Ihrem Hausarzt)

Suchtberatungsstelle „Emma“ Jugend- und Drogenberatung für den Landkreis Emmendingen – AGJ
Für Minderjährige in allen Belangen und Erwachsene mit Sucht nach illegalen Substanzen
Liebensteinstraße 11, 79312 Emmendingen
zur Webseite der Emma
07641 41970emma@agj-freiburg.de
ZFP Emmendingen
Für Erwachsene und Jugendliche mit Sucht nach illegalen und legalen Substanzen
Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen
zur Webseite des ZFP
Legale Substanzen07641 4611025 Illegale Substanzen07641 4611 521
Fachstelle Sucht Emmendingen
Für Erwachsene mit Such legaler Substanzen, Spielsucht, etc.
Hebelstraße 27, 79312 Emmendingen
Autenstelle Waldkirch: Mauermattenstr. 8, 79183 Waldkirch
zur Webseite der Fachstelle Sucht
07681 24623fs-emmendingen@bw-lv.de

Beratung bei psychischen Erkrankungen/psychisch belastenden Lebenslagen (neben Ihrem Hausarzt)

Sozialpsychiatrischer Dienst
Romaneistraße 3, 79312 Emmendingen
zur Webseite des sozialpsychiatrischen Dienstes
07641 451 355207641 451 3074
ZfP Emmendingen
Neubronnstraße 25, 79312 Emmendingen
zur Webseite des ZFP
07641 461 007641 461 1114
Tipps zur Wohnraumsuche

Kostenlose Beratung in Anspruch nehmen

Wir empfehlen Personen, die unfreiwillig wohnungslos geworden oder davon bedroht sind, zu aller erst die Kontaktaufnahme zur Wohnungslosenhilfe (AGJ – Wohnungslosenhilfe Emmendingen, Haus Eliah) zum Zwecke der Beratung.

  • Persönliche Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und Begleitung bei Mietproblemen, z. B. Mietrückständen, Kündigung, Räumungsklage
  • Auskunft über den Ablauf von der Kündigung bis zur Räumung
  • Hilfen zum Erhalt der Wohnung
  • Aufsuchende Hilfen
  • Unterstützung beim Kontakt mit Behörden – z. B. Behördengängen
  • Unterstützung beim Beantragen von finanziellen Hilfen
  • Unterstützung, wenn die Wohnung nicht gesichert werden kann
  • Vermittlung zu weiteren Fachberatungsstellen z.B. bei belastenden Lebenslagen z. B. psychischer Natur oder in Form von Süchten

Hinweis: das Sichern von Einkommen und Ansprüchen wie z.B. Bürgergeld, Sozialleistungen, Wohnberechtigungsschein etc. ist für die weitere Wohnungssuche von zentraler Wichtigkeit. Wir legen Ihnen daher nahe, Sie sich zu den Fragen „welche Ansprüche gibt es?“ „Welche Ansprüche könnten mir zustehen?“ „Wer ist der Richtige Ansprechpartner?“ „Wie werden die Leistungen Beantragt?“ beraten zu lassen

Wohnraum suchen

Bei der Suche von Wohnraum lohnt es sich aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes mehrere Instrumente parallel zu nutzen. Die gängigen Onlineportale sollten möglichst täglich auf neue Angebote geprüft werden. Zur Suche können Sie bei Bedarf das kostenlose WLAN am Rathaus Waldkirch auf Ihrem Endgerät nutzen. Viele Wohnungssuchende weichen wegen der hohen Nachfrage in Freiburg auf das Umland aus. Dort verläuft die Suche oft erfolgreicher. Um die Chancen zu verbessern kann es Sinn machen, den eigenen Suchradius zu erweitern (z. B. entlang der Bahnschiene oder auf umliegende Orte wie Emmendingen, Denzlingen, Gundelfingen, Gutach im Breisgau, Simonswald, etc.).

"Wohnung gesucht"-Anzeige schalten

Jedes Zimmer ist ein Fortschritt gegenüber einer Notunterkunft. Ziehen Sie in Erwägung, lieber schnell stabilen Wohnraum, ggf. auch zunächst in Form eines Zimmers zu suchen, anstatt die Traumwohnung.  Ein wichtiger Hebel ist nicht nur lesen/suchen, sondern selbst eine „Wohnung gesucht“-Anzeige schalten z.B. aktives Wohnungsgesuch bei Ebay-Kleinanzeigen oder in Regionalzeitungen.

Freundes- und Bekanntenkreis über die Wohnungssuche informieren

Um die sich bietenden Möglichkeiten auszuschöpfen macht es auch Sinn, den Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis über die Wohnungssuche zu informieren („Ich suche ein Zimmer oder eine kleine Wohnung. Falls Sie etwas hören, geben Sie mir bitte Bescheid“). Viele Privatwohnungen, insbesondere im ländlichen Raum, werden erst gar nicht öffentlich inseriert, sondern  werden über Bekannte, Nachbarn und persönliche Empfehlungen vergeben („jemand kennt jemanden“). Wenn Sie ausschließlich online suchen, könnte Ihnen ein Teil des Wohnungsmarktes entgehen. Auch in Annoncen regionaler Zeitungen, Aushängen in Supermärkten, Kirchen oder anderen Stellen werden an schwarzen Brettern noch Wohnungsangebote veröffentlicht.

Bewerbungsunterlagen vorbereiten

Für eine aussagekräftige Bewerbung empfiehlt es sich, wichtige Unterlagen und Textbausteine wie z. B. eine freundliche Anfrage, die auch die eigenen Kontaktdaten enthält, bereits digital und in Print abrufbereit zu halten. So kann innerhalb weniger Minuten auf jede Wohnungsanzeige reagiert werden. Wichtige Unterlagen sind z. B. ein kurzer Lebenslauf, eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise, Bürgergeld-/Sozialleistungsbescheide, SCHUFA etc.. Sofern Ihnen die Unterlagen nicht digital vorliegen oder Sie hierzu keine eigene Möglichkeit besitzen, können Sie ggf. einen Copy-Shop zur Digitalisierung aufsuchen.

Immobilenportale

  • Ebay Kleinanzeigen
  • ImmoScout24
  • Immowelt
  • wg-liste.de
  • wg-gesucht.de
  • Kommunales Immobilienportal Waldkirch: Bietet Miet- und Kaufangebote von Privatpersonen, Maklern und der Stadt Waldkirch selbst
  • Immobilienmarktplatz des Schwarzwälder Botens
  • Wohnverdient Immobilienportal für Südbaden
  • Elztäler Wochenbericht (WZO)
  • Emmendinger Tor
  • schnapp.de
  • Soziale Netzwerke z. B. Facebook: lokale/regionale Gruppen wie „Wohnen in Freiburg – Wohnungen & WG gesucht/gefunden“, „WG-Zimmer & Wohnungen Freiburg und Umgebung“, „Wohnungsmarkt Südbaden – Wohnungen und WGs“, „Nachmieter gesucht Freiburg / Zwischenmiete / Untermiete“