Wohnungslosigkeit
Wohnungslosigkeit bedeutet für betroffene Menschen oft eine enorme persönliche Belastung. Neben dem Verlust eines sicheren Zuhauses entstehen häufig auch Unsicherheit, soziale Isolation und existenzielle Sorgen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wer von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder bereits keine Unterkunft mehr hat, findet bei der Stadt Waldkirch schnelle und vertrauliche Unterstützung. Auf dieser Seite erhalten Betroffene wichtige Informationen zu ersten Schritten, zuständigen Ansprechpersonen und bestehenden Hilfsangeboten.
Obdachlos ist, wer unfreiwillig über keinen Wohnraum (mehr) verfügt und diesen Zustand aus eigenen Kräften nicht ändern kann, z. B. bei drohendem Verlust einer gegenwärtig vorhandenen Unterkunft, bei akutem Fehlen einer Unterkunft oder wenn die Unterkunft sich als menschenunwürdig erweist.
Grundsatz der Selbsthilfe
Jeder Mensch ist zunächst für sich selbst verantwortlich (Grundsatz der Selbsthilfe). Einen behördlichen Eingriff braucht es daher nur, wenn die betroffene Person sich nicht selbst helfen kann. Zunächst sind diese daher dazu verpflichtet, sich eigenständig Wohnraum bzw. eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen.
Wer nicht als obdachlos gilt
Kann eine Person bei Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern unterkommen, auch wenn diese Unterkunft außerhalb Ihres gewünschten Aufenthaltsortes liegt, gilt sie zumindest augenblicklich nicht als obdachlos. Verfügt die betroffene Person über ausreichend finanzielle Mittel, um sich zumindest vorübergehend mit der Miete eines Hotelzimmers/einer Ferienwohnung Obdach zu verschaffen, gilt diese ebenfalls nicht als obdachlos. Auf Wunsch leiten wir gerne eine Liste mit Ferienwohnungen weiter.
Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit
Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort/Meldeadresse ist für eine behördliche Unterbringung unerheblich. Die Unterbringung setzt die Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit der Person voraus. Ein ärztliches Zeugnis über das Nichtbestehen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose ist vorzulegen.
Das „Haus Eliah“ (Fachdienst Wohnungslosenbetreuung Waldkirch) bietet freitags von 10 bis 12 Uhr im Generationenbüro im Rathausinnenhof, Marktplatz 1 -5,79183 Waldkirch, ein vielseitiges Beratungsangebot unter anderem zu den Themen drohender Wohnungsverlust, Kündigung, Mietschulden, Räumungsklage, Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, an. Die Abteilung 3.3 empfiehlt die frühzeitige Inanspruchnahme der Gesprächsangebote (Tel. 07641-930959-0, haus-eliah@agj-freiburg.de).
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Flyer "Hilfe beim drohenden Wohnungsverlust":Download des Flyers (barrierefreies PDF). (182 KB)Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Wohnungslosenhilfe Emmendingen:zur Webseite der Wohnungslosenhilfe.
Sie sind akut von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Abteilung 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung auf, indem Sie einen Termin über unseren Online-Terminkalender auf unserer Homepage vereinbaren:zur Terminbuchung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Vorstelligwerden nur nach Terminvereinbarung möglich ist und eine Unterbringung in der Regel nicht am selben Tag stattfinden kann.
Erstgespräch
Zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir zunächst nähere Angaben zu Ihrer Situation. Diese werden i.d.R. im Rahmen eines Erstgesprächs mit der betroffenen Person in Erfahrung gebracht (Vor- und Zuname, bisherige Adresse, Grund des Wohnungsverlustes, persönliche Verhältnisse, Vorhandensein finanzieller Mittel).
Mitzubringende Dokumente
Bitte halten Sie eine Ausweiskopie und für den Sachverhalt relevante Dokumente bereit (z. B. Kündigung, Lohnnachweise, Bescheide von Sozialleistungsträgern, Ausweis etwaiger gesetzlicher Betreuer etc.). Unserer Behörde ist glaubhaft zu machen, inwiefern sich bereits eigenständig um die Beschaffung von Wohnraum bemüht wurde. Unter Umständen kann eine behördliche Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft zur Vermeidung weiterer Gefahren geboten sein.
Für Jugendliche unter 18 Jahren, die unfreiwillig obdachlos sind, sind die Jugendschutzbehörden zuständig. Diese übernehmen die Verantwortung für die Unterbringung und Unterstützung minderjähriger Obdachloser anstelle der Ortspolizeibehörde. Bis zum Alter von 25 Jahren sind in der Regel die Eltern weiterhin für den jungen Volljährigen verantwortlich, einschließlich Unterkunft und Fürsorge. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet keineswegs automatisch mit der Volljährigkeit.
Notunterkünfte dienen der vorübergehenden kurzfristigen Nutzung im Notfall und stellen keine dauernde Wohnraumversorgung dar (keine Vermietung oder Vermittlung von dauerhaftem Wohnraum). Eine Einweisung erfolgt daher befristet und ist an den tatsächlichen Aufenthalt in der Unterkunft geknüpft (Beendigung des Benutzungsverhältnisses bei Nichtaufenthalt). Für die Vermittlung einer „reinen“ Meldeadresse sind wir nicht zuständig. Die Zuweisung richtet sich nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit – es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft/bestimmte Räume. Eine Einweisung stellt ein gebührenpflichtiges öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis dar (kein Mitverhältnis auf Basis eines Mietvertrages). Die Benutzungsgebühr ist monatlich zu entrichten.
Keine eigene Wohnung
Einzelpersonen und Familien wird grundsätzlich keine eigene Wohnung bzw. i.d.R. kein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt (Mehrfachbelegung). Etwaige auftretende Konflikte/persönliche Differenzen mit weiteren Bewohnenden sind eigenständig zu lösen. Sowohl die Aufnahme dritter Personen als auch die Haltung von Tieren ist untersagt.
Notunterkünfte sind Unterkünfte einfachster, menschenwürdiger Art und bieten Raum für die Erfüllung der notwendigsten Lebensbedürfnisse. Anforderungen hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung von Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes können nicht als vergleichbarer Maßstab herangezogen werden
Keine eigenen Möbel
Die Unterkünfte sind aufgrund der hohen Fluktuation möbliert (Bett, abschließbarer Spind, ggf. Stuhl und Tisch), bezugsbereit und i.d.R. nicht barrierefrei. Eigene Möbel dürfen nicht eingebracht werden und werden kostenpflichtig entfernt. Die Unterkünfte sind selbstständig sauber zu halten. Die Unterkunft ist in dem Zustand der Übernahme zu halten – Veränderungen an den Unterkünften sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Wir empfehlen Personen, die unfreiwillig wohnungslos geworden oder davon bedroht sind, zu aller erst die Kontaktaufnahme zur Wohnungslosenhilfe (AGJ – Wohnungslosenhilfe Emmendingen, Haus Eliah) zum Zwecke der Beratung.
- Persönliche Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und Begleitung bei Mietproblemen, z. B. Mietrückständen, Kündigung, Räumungsklage
- Auskunft über den Ablauf von der Kündigung bis zur Räumung
- Hilfen zum Erhalt der Wohnung
- Aufsuchende Hilfen
- Unterstützung beim Kontakt mit Behörden – z. B. Behördengängen
- Unterstützung beim Beantragen von finanziellen Hilfen
- Unterstützung, wenn die Wohnung nicht gesichert werden kann
- Vermittlung zu weiteren Fachberatungsstellen z.B. bei belastenden Lebenslagen z. B. psychischer Natur oder in Form von Süchten
Hinweis: das Sichern von Einkommen und Ansprüchen wie z.B. Bürgergeld, Sozialleistungen, Wohnberechtigungsschein etc. ist für die weitere Wohnungssuche von zentraler Wichtigkeit. Wir legen Ihnen daher nahe, Sie sich zu den Fragen „welche Ansprüche gibt es?“ „Welche Ansprüche könnten mir zustehen?“ „Wer ist der Richtige Ansprechpartner?“ „Wie werden die Leistungen Beantragt?“ beraten zu lassen
Bei der Suche von Wohnraum lohnt es sich aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes mehrere Instrumente parallel zu nutzen. Die gängigen Onlineportale sollten möglichst täglich auf neue Angebote geprüft werden. Zur Suche können Sie bei Bedarf das kostenlose WLAN am Rathaus Waldkirch auf Ihrem Endgerät nutzen. Viele Wohnungssuchende weichen wegen der hohen Nachfrage in Freiburg auf das Umland aus. Dort verläuft die Suche oft erfolgreicher. Um die Chancen zu verbessern kann es Sinn machen, den eigenen Suchradius zu erweitern (z. B. entlang der Bahnschiene oder auf umliegende Orte wie Emmendingen, Denzlingen, Gundelfingen, Gutach im Breisgau, Simonswald, etc.).
"Wohnung gesucht"-Anzeige schalten
Jedes Zimmer ist ein Fortschritt gegenüber einer Notunterkunft. Ziehen Sie in Erwägung, lieber schnell stabilen Wohnraum, ggf. auch zunächst in Form eines Zimmers zu suchen, anstatt die Traumwohnung. Ein wichtiger Hebel ist nicht nur lesen/suchen, sondern selbst eine „Wohnung gesucht“-Anzeige schalten z.B. aktives Wohnungsgesuch bei Ebay-Kleinanzeigen oder in Regionalzeitungen.
Freundes- und Bekanntenkreis über die Wohnungssuche informieren
Um die sich bietenden Möglichkeiten auszuschöpfen macht es auch Sinn, den Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis über die Wohnungssuche zu informieren („Ich suche ein Zimmer oder eine kleine Wohnung. Falls Sie etwas hören, geben Sie mir bitte Bescheid“). Viele Privatwohnungen, insbesondere im ländlichen Raum, werden erst gar nicht öffentlich inseriert, sondern werden über Bekannte, Nachbarn und persönliche Empfehlungen vergeben („jemand kennt jemanden“). Wenn Sie ausschließlich online suchen, könnte Ihnen ein Teil des Wohnungsmarktes entgehen. Auch in Annoncen regionaler Zeitungen, Aushängen in Supermärkten, Kirchen oder anderen Stellen werden an schwarzen Brettern noch Wohnungsangebote veröffentlicht.
Bewerbungsunterlagen vorbereiten
Für eine aussagekräftige Bewerbung empfiehlt es sich, wichtige Unterlagen und Textbausteine wie z. B. eine freundliche Anfrage, die auch die eigenen Kontaktdaten enthält, bereits digital und in Print abrufbereit zu halten. So kann innerhalb weniger Minuten auf jede Wohnungsanzeige reagiert werden. Wichtige Unterlagen sind z. B. ein kurzer Lebenslauf, eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise, Bürgergeld-/Sozialleistungsbescheide, SCHUFA etc.. Sofern Ihnen die Unterlagen nicht digital vorliegen oder Sie hierzu keine eigene Möglichkeit besitzen, können Sie ggf. einen Copy-Shop zur Digitalisierung aufsuchen.
- Ebay Kleinanzeigen
- ImmoScout24
- Immowelt
- wg-liste.de
- wg-gesucht.de
- Kommunales Immobilienportal Waldkirch: Bietet Miet- und Kaufangebote von Privatpersonen, Maklern und der Stadt Waldkirch selbst
- Immobilienmarktplatz des Schwarzwälder Botens
- Wohnverdient Immobilienportal für Südbaden
- Elztäler Wochenbericht (WZO)
- Emmendinger Tor
- schnapp.de
- Soziale Netzwerke z. B. Facebook: lokale/regionale Gruppen wie „Wohnen in Freiburg – Wohnungen & WG gesucht/gefunden“, „WG-Zimmer & Wohnungen Freiburg und Umgebung“, „Wohnungsmarkt Südbaden – Wohnungen und WGs“, „Nachmieter gesucht Freiburg / Zwischenmiete / Untermiete“
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