Sie sind hier: Startseite / Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise geben

Mit der Hinweisgeberrichtlinie [Richtlinie (EU) 2019/1937] vom 23. Oktober 2019 verfolgt die Europäische Union das Ziel, Personen vor Nachteilen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte (vor allem unionsrechtliche) Rechtsvorschriften erhalten und diese melden. Der Hinweis kann über das Formular abgegeben werden.

Weitere Infos

Weitere Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Webseite:
zu den Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz.


Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr