Soziale Leistungen
Ob Wohngeld, Rente oder Unterstützung für Familien – auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um soziale Leistungen: Wer Anspruch hat, wie Anträge gestellt werden und welche Hilfen es gibt – wir bieten Ihnen einen verständlichen Überblick über zentrale Leistungen und Angebote. Auch die Neugeborenenpost, ein Service für frischgebackene Eltern, wird erklärt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ursprünglich GEZ) produziert ein diverses Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie verschiedene Online-Angeboten. Es ist eine Senderfamilie aus ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Informationen, Unterhaltung, Sport, Kultur und vieles weitere bereitstellen. Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen den Rundfunkbeitrag.
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld/Teilhabegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.
Sie können den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags online beantragen:
zur Befreiung.
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können sein:
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
- Lernförderung
- Gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie Freizeiten zur Verfügung
Antragsformular ausfüllen und mit entsprechendem Nachweis bei Jobcenter oder Landratsamt Emmendingen abgeben.
Das Antragsformular des Jobcenters finden Sie auf dessen Webseite:
zum Formular auf der Webseite des Jobcenters.
Das Antragsformular des Landratsamts finden Sie auf dessen Webseite:
zum Formular auf der Webseite des Jobcenters.
Landratsamt Emmendingen (Kreissozialamt)
Markgrafenstraße 8
79312 Emmendingen
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Freiburger Straße 20
79312 Emmendingen
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
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wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de
Betreuungskosten für Kinder bis 13 Jahren werden erstattet, bspw. Kindergarten, Hort oder Tagesmutter Kosten.
- Antrag auf Kostenübernahme
- Nachweis über das Einkommen
- Nachweis über die Betreuungskosten
- Nachweis über weitere Einkünfte und Sozialleistungen
- Nachweis über die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Stadt Waldkirch gratuliert allen Eltern sehr herzlich zur Geburt ihres Nachwuchses und wünscht der jungen Familie alles Gute für die gemeinsame Zukunft.
Bereits seit vielen Jahren versenden wir im Rahmen der sogenannten Neugeborenenpost auch einen besonderen Gutschein: einen Baum für Ihr Kind – ein Lebensbaum, der gemeinsam mit Ihrem Kind heranwächst. Dieser Baum kann im eigenen Garten gepflanzt werden und soll ein symbolischer Begleiter auf dem Lebensweg Ihres Kindes sein.
Für Familien, die keinen eigenen Garten zur Verfügung haben, bietet die Stadt gemeinsam mit dem BUND eine schöne Alternative: die Möglichkeit einer Baumpatenschaft. So können auch diese Kinder einen „ihren“ Baum haben, der in Waldkirch Wurzeln schlägt.
Die gesetzliche Rente ist in viel staatliche Altersvorsorgen der gesetzlichen Rentenversicherung unterteilt:
Für die Antragsstellung der Rente ist ein Termin zwingend erforderlich. Die Antrag kann frühestens sechs Monate vorher beantragt werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel drei bis vier Monate vor Rentenbeginn. Es findet keine Beratung statt. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung direkt:
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung.
Einen Überblick über alle Unterlagen finden Sie in der "Checkliste Rentenantrag".
Die Checkliste steht zum Download bereit:
Download der Checkliste Renteantrag (PDF). (555 KB)
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de
Der Waldkirch-Pass richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen – sowohl an Einzelpersonen als auch an Familien. Er soll dazu beitragen, allen Menschen den Zugang zu kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Angeboten in Waldkirch zu ermöglichen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Mit dem Pass erhalten Berechtigte eine Ermäßigung von 50 Prozent auf viele städtische Veranstaltungen und Einrichtungen.
Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, wenn Sie eine Sozialmietwohnung mieten wollen. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn in ganz Baden-Württemberg verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen sind in der Wohnberechtigung mit drin. Mit dem Wohnberechtigungsschein haben Sie nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung.
Füllen Sie das Antragsformular "Wohnberechtigungsschein aus.
Das Antragsformulare können Sie sich auf der Webseite der Stadt Waldkirch herunterladen:
zum Formular "Wohnberechtigungsschein".
Anschließend geben Sie das ausgefüllte Formular mit den entsprechenden Nachweisen entweder persönlich oder postialisch ab bei:
Dezernat II
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
Eine Übersicht über alle Unterlagen finden Sie in der Checkliste "Wohnberechtigungsschein":
Download der Checkliste (barrierefreies PDF). (121 KB)
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastung ab. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss.
- Mietzuschuss können Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter beantragen.
- Lastenzugschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die den Wohnraum selbst nutzen.
Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt einen Anhalt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:
zum Wohngeldrechner.
Sie haben zwei Möglichkeiten, um Wohngeld zu beantragen:
Sie können sich die Antragsunterlagen online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Danach schicken Sie die Unterlagen an die Stadt Waldkirch.
Alternativ können Sie sich die Unterlagen auch bei der Stadt Waldkirch abholen.
Verlinkung Antragsunterlagen
- Sie können den Wohngeldantrag auf dem Serviceportal Baden-Württemberg online stellen:
zum Serviceportal. - Alternativ können Sie sich das Formular online auf der Webseite der Stadt Waldkirch herunterladen, ausfüllen und die Unterlagen dann an die Stadt Waldkirch schicken:
Dezernat II
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch
zum Formular "Wohngeld".
- Die Checkliste "Mietzuschuss Erstantrag" steht zum Download bereit:
Download der Checkliste "Mietzuschuss Erstantrag" (barrierefreies PDF). (121 KB) - Die Checkliste "Mietzuschuss Weiterleistung" steht zum Download bereit:
Download der Checkliste "Mietzuschuss Weiterleistung" (barrierefreies PDF). (119 KB) - Die Checkliste "Lastenzuschuss Erstantrag" steht zum Download bereit:
Download der Checkliste "Lastenzuschuss Erstantrag" (barrierefreies PDF). (118 KB)