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Soziale Leistungen

Ob Wohngeld, Rente oder Unterstützung für Familien – auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um soziale Leistungen: Wer Anspruch hat, wie Anträge gestellt werden und welche Hilfen es gibt – wir bieten Ihnen einen verständlichen Überblick über zentrale Leistungen und Angebote. Auch die Neugeborenenpost, ein Service für frischgebackene Eltern, wird erklärt.

Zwei ältere Menschen sitzen auf einem Sofa. Auf dem Couchtisch vor ihnen liegen viele Zettel und ein Laptop.
Stadtansicht von Waldkirch. Im Vordergrund ist der Kirchturm von St. margarethen.
Ein Neugeborenes liegt auf der Schulter von seiner Mutter. Es schläft.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Eine Person hält eine Fernbedinung vor einen Fernseher. Der Fernseher ist nur unscharf im Hintergrund zu erkennen.

Was ist die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ursprünglich GEZ) produziert ein diverses Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie verschiedene Online-Angeboten. Es ist eine Senderfamilie aus ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Informationen, Unterhaltung, Sport, Kultur und vieles weitere bereitstellen. Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen den Rundfunkbeitrag. 

Wann kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag stellen?

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld) ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII)
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Pflege­geld/Teilhabegeld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften 
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)

Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?

Eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht oder eine Ermäßigung des Rund­funk­beitrags wird nicht auto­matisch ge­währt.
Sie können den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags online beantragen:
zur Befreiung.

Wer entscheidet über den Antrag?

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr
Bildung und Teilhabe
Eine Reihe Bücher steht mit den Innenseiten nach vorne in dem Bild.

Was ist Bildung und Teilhabe?

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche - deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen – bei Ausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte, bei Sport im Verein, Musik in Gruppen und Freizeiten etc.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können sein:

  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
  • Lernförderung
  • Gemeinsames Mittagessen
  • Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen pauschal für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie Freizeiten zur Verfügung

Wann kann ich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen?

Eltern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Antragsformular ausfüllen und mit entsprechendem Nachweis bei Jobcenter oder Landratsamt Emmendingen abgeben.
Das Antragsformular des Jobcenters finden Sie auf dessen Webseite:
zum Formular auf der Webseite des Jobcenters.
Das Antragsformular des Landratsamts finden Sie auf dessen Webseite:
zum Formular auf der Webseite des Jobcenters.

Wer entscheidet über den Antrag?

Landratsamt Emmendingen (Kreissozialamt)
Markgrafenstraße 8
79312 Emmendingen
 
Jobcenter Landkreis Emmendingen
Freiburger Straße 20
79312 Emmendingen

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr
Kinderbetreuungskosten
Auf einem Kindertisch steht ein Spielsieb mit verschiedenem Gemüse aus Holz. Dahinter liegt ein Schneidebrett, auf dem eine Holzbanen halbiert wird.

Was sind Kinderbetreuungskosten?

Betreuungskosten für Kinder bis 13 Jahren werden erstattet, bspw. Kindergarten, Hort oder Tagesmutter Kosten.

Wann kann ich einen Antrag auf Kinderbetreuungskosten stellen?

Eltern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kinderbetreuungskosten?

Antragsformular ausfüllen und mit entsprechendem Nachweis beim Landratsamt Emmendingen abgeben.

Wer entscheidet über den Antrag?

Landratsamt Emmendingen
Jugendamt
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

  • Antrag auf Kostenübernahme
  • Nachweis über das Einkommen
  • Nachweis über die Betreuungskosten
  • Nachweis über weitere Einkünfte und Sozialleistungen
  • Nachweis über die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr
Neugeborenen-Post und Aktion "Lebensbaum"
Ein Neugeborenes liegt auf der Schulter von seiner Mutter. Es schläft.

Was sind die Neugeborenen-Post und die Aktion "Lebensbaum"?

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Stadt Waldkirch gratuliert allen Eltern sehr herzlich zur Geburt ihres Nachwuchses und wünscht der jungen Familie alles Gute für die gemeinsame Zukunft.
Bereits seit vielen Jahren versenden wir im Rahmen der sogenannten Neugeborenenpost auch einen besonderen Gutschein: einen Baum für Ihr Kind – ein Lebensbaum, der gemeinsam mit Ihrem Kind heranwächst. Dieser Baum kann im eigenen Garten gepflanzt werden und soll ein symbolischer Begleiter auf dem Lebensweg Ihres Kindes sein.
Für Familien, die keinen eigenen Garten zur Verfügung haben, bietet die Stadt gemeinsam mit dem BUND eine schöne Alternative: die Möglichkeit einer Baumpatenschaft. So können auch diese Kinder einen „ihren“ Baum haben, der in Waldkirch Wurzeln schlägt.
 

Wann kann ich einen Antrag auf die Neugeborenen-Post und die Aktion "Lebensbaum" stellen?

Sie werden automatisch nach der Geburt Ihres Kindes angeschrieben.

Rente
Zwei ältere Menschen sitzen auf einem Sofa. Auf dem Couchtisch vor ihnen liegen viele Zettel und ein Laptop.

Was ist die Rente?

Die gesetzliche Rente ist in viel staatliche Altersvorsorgen der gesetzlichen Rentenversicherung unterteilt:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Rente für schwerbehinderte Menschen

Wann kann ich einen Antrag auf Rente stellen?

Für die Antragsstellung der Rente ist ein Termin zwingend erforderlich. Die Antrag kann frühestens sechs Monate vorher beantragt werden. Die Beantragung erfolgt in der Regel drei bis vier Monate vor Rentenbeginn.  Es findet keine Beratung statt. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung direkt:
Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Einen Überblick über alle Unterlagen finden Sie in der "Checkliste Rentenantrag".
Die Checkliste steht zum Download bereit:
Download der Checkliste Renteantrag (PDF). (555 KB)

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr
Waldkirch-Pass

Waldkirch-Pass

Vor dem Waldkircher Rathaus wird eine Karte hochgehalten. Auf der Karte steht Waldkirch-Pass.

Was ist der Waldkirch-Pass?

Der Waldkirch-Pass richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen – sowohl an Einzelpersonen als auch an Familien. Er soll dazu beitragen, allen Menschen den Zugang zu kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Angeboten in Waldkirch zu ermöglichen. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Mit dem Pass erhalten Berechtigte eine Ermäßigung von 50 Prozent auf viele städtische Veranstaltungen und Einrichtungen.

Wann kann ich einen Antrag auf den Waldkirch-Pass stellen?

Waldkirch-Pass berechtigte Personen sind Personen, die:

  • Sozialleistung erhalten.
  • Bescheid über Berufsausbildungshilfe haben.

Wie stelle ich einen Antrag auf den Waldkirch-Pass?

Um einen Antrag auf den Waldkirch-Pass zu stellen, kommen Sie zu den Öffnungszeiten der Wohngeld- und Rentenstelle persönlich vorbei.

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr

Wer entscheidet über den Antrag?

Stadt Waldkirch

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Sie brauchen einen Nachweis des Berechtigungsgrunds.

Wohnberechtigungsschein
Stadtansicht von Waldkirch. Im Vordergrund ist der Kirchturm von St. margarethen.

Was ist der Wohnberechtigungsschein?

Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, wenn Sie eine Sozialmietwohnung mieten wollen. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn in ganz Baden-Württemberg verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen sind in der Wohnberechtigung mit drin. Mit dem Wohnberechtigungsschein haben Sie nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Sie haben damit keinen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein?

Füllen Sie das Antragsformular "Wohnberechtigungsschein aus.
Das Antragsformulare können Sie sich auf der Webseite der Stadt Waldkirch herunterladen:
zum Formular "Wohnberechtigungsschein".
Anschließend geben Sie das ausgefüllte Formular mit den entsprechenden Nachweisen entweder persönlich oder postialisch ab bei:

Dezernat II
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

Wer entscheidet über den Antrag?

Stadt Waldkirch

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Eine Übersicht über alle Unterlagen finden Sie in der Checkliste "Wohnberechtigungsschein":
Download der Checkliste (barrierefreies PDF). (121 KB)

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags?

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr
Wohngeld
Ein Holzspielhaus steht auf einer Wiese. Davor stehen ein paar Holzfiguren auf Geldstapeln.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastung ab. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss.

  • Mietzuschuss können Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter beantragen.
  • Lastenzugschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die den Wohnraum selbst nutzen.

Wann kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt einen Anhalt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:
zum Wohngeldrechner.

Wie stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Wohngeld zu beantragen:

Sie können sich die Antragsunterlagen online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Danach schicken Sie die Unterlagen an die Stadt Waldkirch.
Alternativ können Sie sich die Unterlagen auch bei der Stadt Waldkirch abholen.
 
Verlinkung Antragsunterlagen

  • Sie können den Wohngeldantrag auf dem Serviceportal Baden-Württemberg online stellen:
    zum Serviceportal.
  • Alternativ können Sie sich das Formular online auf der Webseite der Stadt Waldkirch herunterladen, ausfüllen und die Unterlagen dann an die Stadt Waldkirch schicken:
    Dezernat II
    Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
    Michaela Götz und Mona Golbach
    Gartenstraße 5 (2. OG)
    71983 Waldkirch
    zum Formular "Wohngeld".

Wer entscheidet über den Antrag?

Stadt Waldkirch

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Welche Unterlagen Sie für den Wohngeldantrag benötigen, können Sie in den Checklisten nachlesen:

Ansprechpartnerinnen Wohngeld & Rente

Michaela Götz und Mona Golbach
Gartenstraße 5 (2. OG)
71983 Waldkirch

07681 404-9221
wohngeld.rente@stadt-waldkirch.de

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 
8.30 bis 12 Uhr und 
14 bis 18 Uhr