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Formulare

Willkommen auf der Formularseite der Stadt Waldkirch! Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen an einem zentralen Ort – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar. Viele Formulare können Sie bereits bequem online ausfüllen, weitere digitale Angebote folgen Schritt für Schritt. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Anliegen einfach und ohne Umwege zu erledigen.

Eine Person füllt ein Formular aus.
Stadtansicht von Waldkirch: im Vordergrund Häuser, im Hintergrund grüne Berge.
Eine Person tippt auf einem Laptop.
Allgemeines Polizeirecht

Feuer

  • Das Formular "Antrag auf Genehmigung eines Oster-/Brauchtums-/Traditionsfeuers" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Genehmigung Feuer".
    ℹ️ Für ein Oster- oder Brauchtumsfeuer zum Beispiel Schiebeschlagen brauchen Sie eine Genehmigung.

Veranstaltungen

  • Das Formular "Anzeige einer öffentlichen/privaten Veranstaltung" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Veranstaltung".
    ℹ️ Veranstaltungen wie ein Stadtfest oder ein Konzert muss man anmelden. 

Versammlung

  • Das Formular "Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel gemäß §14 Versammlungsgesetz (VersG)" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Versammlung".
    ℹ️ Öffentliche Treffen, zum Beispiel eine Demonstration, muss man vorher anmelden. 
Abwasser
Baumschutz
Baurecht

Allgemeine Anträge

Baubeschreibung

Denkmalschutz
Finanzen und Steuern

Grundsteuer

  • Das Formular "Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Grundsteuer".

Hundesteuer

Vergnügungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Fischerei
Gaststättenrecht

Hinweis: Bitte reichen Sie die ausgefüllten Anzeigeformulare mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung/Betriebsbeginn per E-Mail ein: gaststaettenbehoerde@stadt-waldkirch.de.

Hinweis: Soweit Sie einen Gaststättenbetrieb im stehenden Gewerbe betreiben möchten, ist eine Gewerbeanzeige über den Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch unter Vorlage eines Unterrichtungsnachweises nach Landesgaststättengesetz (LGastG) zu erstatten. Mit der Novelle des LGastG sind sämtliche gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren zum 01. Januar 2026 durch Anzeigeverfahren ersetzt worden:
zum Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch.

Gewerberecht

Bewachungs- und Reisegewerbe

Spielgeräte

Spielhalle

Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Landtagswahl 2026
Meldewesen

Übermittlungssperre

  • Das Formular "Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (Übermittlungssperre)" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Übermittlungssperre".
    ℹ️ Sie können verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben werden. Zum Beispiel bei Alters- oder Ehejubiläen. Das nennt man eine Übermittlungs-Sperre.

Reisepass für Minderjährige

  • Das Formular "Zustimmung zum Reisepass für Minderjährige" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Zustimmung Reisepass".
    ℹ️ Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für einen Reisepass die Zustimmung ihrer Eltern.

Vollmacht

  • Das Formular "Vollmacht zur Abholung eines Ausweises/Passes oder sonstiger Unterlagen" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Vollmacht".
    ℹ️ Mit einer Vollmacht darf man Dinge für eine andere Person erledigen, zum Beispiel einen Personalausweis abholen.

Wohnungsgeberbestätigung

  • Das Formular "Wohnungsgeberbestätigung nach Bundesmeldegesetz" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Wohnungsgeberbestätigung".
    ℹ️ Wer in eine Wohnung zieht, braucht eine Bestätigung, dass er/sie eingezogen ist – zum Beispiel vom Vermieter. Damit kann man sich in Waldkirch anmelden.
Rente
  • Das Formular "Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger zur Prüfung des Zuschusses der Krankenkasse" für Privatversicherte finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:
    zum Formular "Bescheinigung Zuschuss Krankenkasse".
    ℹ️ Die Kranken-Versicherung bezahlt, wenn man krank ist. Eine private Kranken-Versicherung bezahlt man selbst. Wer eine private Kranken-Versicherung hat, kann ab Renten-Beginn einen Zuschuss von der Renten-Versicherung bekommen. Dafür braucht die Renten-Versicherung eine Bescheinigung von der Krankenkasse.
  • Das Formular "Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung" finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:
    zum Formular "Feststellung Erwerbsminderung".
    ℹ️ Erwerbsminderung heißt, dass jemand zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten kann. Dann kann man eine Erwerbsminderungs-Rente bekommen. Diese muss man beantragen. Hierfür müssen Angaben zum Beispiel zu Diagnosen gemacht werden.
  • Das Formular "Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung" finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:
    zum Formular "Selbsteinschätzung Erwerbsminderung".
    ℹ️ Für die Erwerbsminderungs-Rente muss man beschreiben, wie es einem geht.

Merkblätter & Checklisten

Sprengstoffrecht
Stadtkasse
Standesamt

Hinweis: Bitte beantragen Sie Personenstandsurkunden direkt per Telefon 07681 404 135 oder 07681 404 136

  • Das Formular "Auskunft zur Anmeldung der Eheschließung/Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland" steht zum Download bereit:
    Download des "Antrags auf Anmeldung Eheschließung/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis" (barrierefreies PDF).
  • Urkunden können Sie per E-Mail an standesamt@stadt-waldkirch.de beantragen. Bitte nennen Sie in der E-Mail: Art der gewünschten Urkunde, Ihren Namen, den Tag des Ereignisses, Namen der Beteiligten (z. B. Ehepartner oder Eltern) sowie Ihre Anschrift. Die gewünschte Urkunde wird Ihnen, inkl. Gebührenbescheid über 20 Euro, per Post zugeschickt. Urkunden für die Träger der Sozialversicherung erfolgen auf einem speziellen Vordruck und sind gebührenfrei. Folgende Urkunden können bestellt werden:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Internationale (=mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde
    • Geburts- Ehe- und Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke z. B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
    • Beglaubigte Registerausdrucke (bzw. beglaubigte Abschriften) aus allen Registern.
Straßenverkehrsrecht

Hinweis: Eine rechtzeitige Bearbeitung kann nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.

Parken

  • Das Formular "Antrag auf Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 Nummer 11 Ausnahmegenehmigung ("blauer/oranger Parkausweis")" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Blauer/orangener Parkausweis für Menschen mit Behinderung".
    ℹ️ Menschen mit einer Behinderung können einen Parkausweis bekommen. Mit dem Ausweis darf man an bestimmten Stellen parken. Es gibt einen blauen und einen orangefarbenen Ausweis. Welchen Ausweis man bekommt, hängt vom Eintrag „aG“ im Schwerbehinderten-Ausweis ab.
  • Das Formular "Ausnahmegenehmigung zum Parken" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Ausnahmegenehmigung Parken".
    ℹ️ Pflegedienste, Handwerks-Betriebe, Markt-Betreibende sowie Therapie- und Heilberufe können eine Ausnahme-Genehmigung für das Parken beantragen. Damit dürfen sie dort parken, wo es sonst nicht erlaubt ist.
  • Das Formular "Antrag auf Parkticket für einen Tiefgaragenstellplatz Friedhofsstraße" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Parkticket Tiefgarage".
    ℹ️ Mit einem Parkticket für diese Tiefgarage kann man einen Monat oder ein Jahr dort parken. Man zahlt dann nicht jedes Mal, sondern nur einmalig.

Ausnahmegenehmigung Befahren

  • Das Formular "Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Ausnahmegenehmigung Befahren Fußgängerzone".
    ℹ️ Wenn Sie in eine Fußgängerzone fahren müssen, zum Beispiel zum Be- oder Entladen oder um zu Ihrem Parkplatz zu kommen, können Sie eine Erlaubnis beantragen. Damit dürfen Sie dort fahren, auch wenn es sonst nicht erlaubt ist.

Baumaßnahmen

  • Das Formular "Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Einrichtung einer Baustelle -" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Einrichtung einer Baustelle".
    ℹ️ Wer eine Baustelle einrichtet, kann zum Beispiel beantragen, dass die Straße gesperrt wird. So wird der Verkehr sicher geregelt.

Einrichtung begrenzten/absoluten Haltverbots

  • Das Formular "Antrag auf Einrichtung eines zeitlich begrenzten eingeschränkten/absoluten Haltverbots" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Haltverbot".
    ℹ️ Ein Haltverbot beantragen Sie beispielsweise, um bei einem Umzug einen Transporter parken zu können. Dann darf kein anderes Fahrzeug dort parken.

Sondernutzung

  • Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Antrag auf Sondernutzung".
    ℹ️ Eine Sondernutzung beantragen Sie beispielsweise für einen Infostand, das Aufstellen eines Baucontainers, Baukrans oder einer Arbeitsbühne, ein Gerüst, eine Lagerfläche oder eine Baustelleneinrichtungsfläche.
Tiefbau

Aufgrabung

  • Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Aufgrabung".
    ℹ️ Wer eine öffentliche Straße aufgraben muss, zum Beispiel für Wasser- oder Stromleitungen, braucht eine Genehmigung. 

Grundstückszufahrt

  • Das Formular "Antrag auf Herstellung, Änderung/Reparatur einer Grundstückszufahrt" können Sie online ausfüllen:
    zum Formular "Grundstückszufahrt".
    ℹ️ Wer eine Zufahrt zu einem Grundstück bauen, ändern oder reparieren möchte, braucht dafür eine Genehmigung.
Waffenrecht
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld (nur Heimbewohner)

Hinweis: Alle anderen Wohngeldanträge können Sie online stellen oder sich persönlich bei der Wohngeld- und Rentenstelle abholen. Auch den Wohngeld-Antrag für Heimbewohner können Sie online stellen:
zum digitalen Service "Wohngeld".

Merkblätter & Checklisten

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr