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Neue Regelung zur Nutzung der Heimatstraße

An einem Weg ist ein Schild angebracht. Hinter dem Schild ist ein Baum. Neben dem Weg ist Wiese. Der Himmel ist neblig.

Die Stadt Waldkirch hat auf einem Privatweg in der Heimatstraße im Stadtteil Kollnau Schilder anbringen lassen, die das Betreten des Weges sowie das Befahren mit dem Fahrrad erlaubt, Hunde jedoch verbietet. Damit hat die Stadt eine Sperrung des Weges für die Öffentlichkeit vermieden und stellt zugleich eine geordnete Nutzung im Sinne des Eigentümers sicher. Ziel dieses Kompromisses ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Eigentümers und der Öffentlichkeit zu schaffen. Die Öffentlichkeit profitiert davon, dass der Weg, der häufig von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird, weiterhin zugänglich bleibt und nicht vollständig für die Öffentlichkeit geschlossen wird. Das Hundeverbot dient umgekehrt dem Schutz des Eigentümers sowie der landwirtschaftlich genutzten Flächen und trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.

Betretungsrecht

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf das in Baden-Württemberg geltende Betretungsrecht landwirtschaftlicher Flächen hin. Dieses erlaubt das Betreten freier Landschaften, einschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, zum Zweck der Erholung – stets unter der Voraussetzung eines rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verhaltens gegenüber Eigentümern und Bewirtschaftenden. Die Beschilderung sorgt nun für klare Regeln. Die Stadt Waldkirch appelliert entsprechend an alle Nutzer des Weges, die Beschilderung zu beachten, das Eigentum zu respektieren und durch umsichtiges Verhalten zu einem guten Miteinander und einer Erhaltung der Durchfahrt beizutragen.

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