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Digitaler Service

Der Digitale Service der Stadt Waldkirch ermöglicht es, Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Er bietet einfache und sichere Wege, Formulare einzureichen, Informationen abzurufen oder Anträge zu stellen. So werden Wege und Wartezeiten reduziert, und Bürger:innen können ihre Anliegen flexibel, zeitsparend und unkompliziert erledigen – rund um die Uhr und ganz nach den eigenen Bedürfnissen.

Eine Frau sitzt an einem Küchentisch vor ihrem Laptop. Sie lächelt.
Ein Mann sitzt auf einem Sofa und ist am Handy.
Adressbucheintrag sperren lassen
Auskunft Melderegister

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Auskunfts- und Übermittlungssperre Melderegister

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Ausschreibungen
Baulastenverzeichnis
  • Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks können Sie im Baulastenverzeichnis einsehen. Benötigen Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis können Sie ein E-Mail an die Baurechtsbehörde schreiben: baurecht@stadt-waldkirch.de.
Bürger-Geoinformationssystem
  • Das Bürger-Geoinformationssystem (BürgerGiS) der Stadt Waldkirch bietet Ihnen eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten über Gemarkungsgrenzen, Flurstücke, Luftbilder und weiteres:
    zur Webseite "BürgerGiS".
Digitale Baugenehmigung
E-Rechnung

Seit  Freitag, 1. März 2024, können Rechnungen per E-Mail an e-rechnung@stadt-waldkirch.de gesendet werden.

Vorgaben e-Rechnung

Rechnungen werden als E-Mail-Anhang im PDF-Format versendet; dabei können auch mehrere Rechnungen auf einmal versendet werden.
Im Adressfeld sollte nicht nur „An die Stadt Waldkirch“ stehen, sondern direkt die Abteilung genannt werden. So ist eine Zuordnung der Rechnung innerhalb der Stadtverwaltung einfacher und erreicht schnell den richtigen Sachbearbeiter.
Die Angabe eines eindeutigen Betreffs erleichtert bei Rückfragen das Wiederfinden der Rechnung.

Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Hinweis: Eine Terminvereinbarung dient ausschliesslich der gewerblichen Beratung zur Anzeigeannahme. Die Anzeige selbst ist wie oben beschrieben online zu erstatten. Zur gewerblichen Beratung können Sie uns gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 07681 404 -113 kontaktieren. Wir weisen darauf hin, dass eine Existenzberatung sowie steuerrechtliche Beratung über die Fachbehörden Industrie und Handelskammer Südlicher Oberrhein Freiburg, das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater einzuholen ist. Gewerbliche Auskünfte einfach beinhalten Name, Betriebsanschrift und Tätigkeit der Gewerbetreibenden. Bei erweiterten Gewerbe Auskünften ist das berechtigte Interesse zwingend nachzuweisen. Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register, ein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Auskunftserteilung liegt im Ermessen der Behörde.

Hinweise für das Gaststättengewerbe

Zum 1. Januar 2026 sind sämtliche gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt worden. Die Anzeige eines stehenden Gaststättengewerbes erfolgt durch die Gewerbeanzeige. Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeitsbeschreibung (Feld 18) Angaben über die Betriebsart Ihres Gaststättengewerbes. Die Betriebsart einer Gaststätte ergibt sich insbesondere aus der Art und Weise der tatsächlichen Betriebsgestaltung bzw. dem Betriebskonzept z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Café, Eissalon, Bar, Musik- oder Tanzlokal, Shisha-Bar. Weitere Betriebsarten sind der Klassifikation der Handelszweige des Statistischen Bundesamtes anbei zu entnehmen:
Download Klassifikation "Handelszweige" (PDF). (509 KB)

Bitte geben Sie auch an, ob Sie planen, außerhalb Ihrer Betriebsräume Tische und Stühle aufzustellen (Außenbewirtschaftung). Beachten Sie darüber hinaus, dass zwischen Eingangsdatum Ihrer Anzeige und Datum des Betriebsbeginns (Feld 20) von Gesetzes wegen grundsätzlich sechs Wochen zu liegen haben (§ 2 Abs. 1 S. 1 GastG).  Bei Ihrer Gewerbeanzeige müssen Sie einen Nachweis über eine absolvierte Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei einer IHK in Baden-Württemberg vorlegen (§ 3 Abs. 1 LGastG i.V.m. VwV Gaststättenunterrichtung). Personen, die aufgrund bestimmter beruflicher oder wissenschaftlicher Ausbildungen besondere Kenntnisse nachweisen können, sind von der Nachweispflicht ausgenommen (Anhang zur VwV Gaststättenunterrichtung).

Meldebescheinigung beantragen
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Wichtige Hinweise:
Im Sinne einer möglichst zügigen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag über die Formulare auf folgender Seite zu stellen:
zu den Formularen.

Zwar sind die nachfolgenden Links "Formulare des Landes" ebenfalls verwendbar, die Antragstellung auf diesem Weg führt jedoch nahezu jedenfalls zu verzögernden Rückfragen bzw. Nachforderungen aus der Fachabteilung, da es sich hierbei um standardisierte Formulare des Landes auf der Plattform serviceBW handelt, die seitens der Kommunen nicht individualisierbar, aber aus rechtlichen Gründen dennoch anzubieten sind.

Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.

Bei Rückfragen, die die Straßenverkehrsbehörde betreffen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an verkehrsbehoerde@stadt-waldkirch.de oder per Telefon an 07681 404 363.

Bei Rückfragen, die einen Antrag auf Fällgenehmigung geschützter Bäume betreffen, wenden Sie sich gerne per E-Mail an abteilung4.2@stadt-waldkirch.de oder per Telefon an 07681 404 368.

Formulare des Landes

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Stellenbewerbung abgeben
  • Auf der Homepage der Stadt Waldkirch können Sie sich online auf ausgeschriebene Stellen bewerben:
    zum Karriereportal.
Vormerkung Kinderbetreuungseinrichtung
  • Für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung können Sie sich auf dem Kitaweb-Portal Baden Württemberg:
    zum Vormerkungsportal.

  • Weitere Informationen zur Vormerkung finden Sie auf unserer Homepage:
    zur Kinderbetreuung.
Waffenrecht
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