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Gefahr durch in Verkehrsflächen ragende Büsche

Zwei Hände schneiden mit einer großen Heckenschere eine dichte, grüne Hecke. Die Schere hat Holzgriffe, das Schnittwerkzeug ist geöffnet. Die Szene zeigt Gartenarbeit in Nahaufnahme bei Tageslicht.

Äste und Sträucher, die in Straßen oder Gehwege hineinragen, sind ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer.

Die Stadtverwaltung weist alle Haus- und Grundstückseigentümer darauf hin, dass sie nach den Vorschriften des Straßengesetzes Baden-Württemberg verpflichtet sind, diese Beeinträchtigungen zu entfernen. Über den Gehwegen muss eine Höhe von mindestens 2,5 Meter frei sein, über Straßen mindestens 4,5 Meter Höhe. Entlang des öffentlichen Straßenraums, hierunter fallen auch landwirtschaftliche öffentliche Wege, ist der Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurückzunehmen. Darüber hinaus sind Bäume, Sträucher und Hecken, welche die Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder, Hausnummern usw. behindern, zurückzuschneiden. 

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