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Mitwirkungspflicht: Gefahr durch in Verkehrsflächen ragende Büsche

Ein Ast wird zurückgeschnitten.

Äste und Sträucher, die in Straßen oder Gehwege hineinragen, sind ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass kein Durchkommen mehr möglich ist. Zudem wird die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen oder auf Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Auch von oben herabhängende Äste können den Verkehr erheblich beeinträchtigen.  

Beeinträchtigungen müssen entfernt werden

Die Stadtverwaltung weist alle Haus- und Grundstückseigentümer darauf hin, dass sie nach den Vorschriften des Straßengesetzes Baden-Württemberg verpflichtet sind, diese Beeinträchtigungen zu entfernen. Über den Gehwegen muss eine Höhe von mindestens 2,5 Metern frei sein, über Straßen mindestens 4,5 Meter Höhe. Entlang des öffentlichen Straßenraums, hierunter fallen auch landwirtschaftliche öffentliche Wege, ist der Bewuchs auf die Grundstücksgrenze zurückzunehmen. Darüber hinaus sind Bäume, Sträucher und Hecken, welche die Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder, Hausnummern usw. behindern, zurückzuschneiden. 

Weitere Infos

Mehr Infos zu den Mitwirkungspflichten gibt es auf der Webseite der Stadt Waldkirch:
zu den Mitwirkungspflichten.

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