Sie sind hier: Startseite / Katzenschutzverordnung

Aktive Maßnahmen für den Katzenschutz

Eine Katze steht auf einer grünen Wiese.

Die Katzenschutzverordnung der Stadt Waldkirch ist seit Juli in Kraft. Die Stadt Waldkirch erinnert noch einmal daran, dass die Verordnung dazu dient, freilebende Katzen vor „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zu schützen. Gleichzeitig kündigt sie an, dass sie nach dieser Übergangsphase nun ab Januar 2026 aktive Maßnahmen ergreifen und Stichproben durchführen wird. Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden noch einmal gebeten, ihre freilaufenden Katzen durch einen Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnen zu lassen.

Herrenlose Tiere der Stadtverwaltung melden

Darüber hinaus bittet die Verwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, herrenlose freilaufende Katzen bei der Stadtverwaltung zu melden, damit die sich im Verbund mit dem Tierschutzverein „Tiere in Not Breisgau e.V.“ um die Tiere kümmern kann. Wer eine herrenlose Katze melden möchte, wendet sich gerne per Mail an polizeibehoerde@stadt-waldkirch.de oder telefonisch unter 07681 404 356.

Weitere Infos

Alle Details zur Katzenschutzverordnung gibt es auf der Webseite der Stadt Waldkirch:
zum Ortsrecht und den Satzungen. 

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr