Aktive Maßnahmen für den Katzenschutz
Die Katzenschutzverordnung der Stadt Waldkirch ist seit Juli in Kraft. Die Stadt Waldkirch erinnert noch einmal daran, dass die Verordnung dazu dient, freilebende Katzen vor „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zu schützen. Gleichzeitig kündigt sie an, dass sie nach dieser Übergangsphase nun ab Januar 2026 aktive Maßnahmen ergreifen und Stichproben durchführen wird. Alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter werden noch einmal gebeten, ihre freilaufenden Katzen durch einen Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung kennzeichnen zu lassen.
Herrenlose Tiere der Stadtverwaltung melden
Darüber hinaus bittet die Verwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, herrenlose freilaufende Katzen bei der Stadtverwaltung zu melden, damit die sich im Verbund mit dem Tierschutzverein „Tiere in Not Breisgau e.V.“ um die Tiere kümmern kann. Wer eine herrenlose Katze melden möchte, wendet sich gerne per Mail an polizeibehoerde@stadt-waldkirch.de oder telefonisch unter 07681 404 356.
Weitere Infos
Alle Details zur Katzenschutzverordnung gibt es auf der Webseite der Stadt Waldkirch:
zum Ortsrecht und den Satzungen.
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