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Formulare

Willkommen auf der Formularseite der Stadt Waldkirch! Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen an einem zentralen Ort – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar. Viele Formulare können Sie bereits bequem online ausfüllen, weitere digitale Angebote folgen Schritt für Schritt. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Anliegen einfach und ohne Umwege zu erledigen.

Eine Person füllt ein Formular aus.
Stadtansicht von Waldkirch: im Vordergrund Häuser, im Hintergrund grüne Berge.
Eine Person tippt auf einem Laptop.
Allgemeines Polizeirecht

Allgemeines Polizeirecht

Ausländischer Verein

Feuer

Sammelerlaubnis

Veranstaltungen

Versammlung

Abwasser
Baumschutz
Baurecht

Baurecht

Allgemeine Anträge

Baubeschreibung

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Finanzen und Steuern

Finanzen und Steuern

Grundsteuer

  • Das Formular "Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Grundsteuer".

Hundesteuer

Vergnügungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Fischerei
Gaststättenrecht

Gaststättenrecht

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Anzeigeformulare mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung / Betriebsbeginn bei der Abteilung 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gaststätten- und Gewerberecht per Email an gaststaettenbehoerde@stadt-waldkirch.de ein.

Hinweis: Soweit Sie einen Gaststättenbetrieb im stehenden Gewerbe betreiben möchten, ist eine Gewerbeanzeige über den Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch unter Vorlage eines Unterrichtungsnachweises nach Landesgaststättengesetz (LGastG) zu erstatten. Mit der Novelle des LGastG sind sämtliche gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren zum 01. Januar 2026 durch Anzeigeverfahren ersetzt worden:
zum Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch.

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz

Gewerberecht

Gewerberecht

Bewachungs- und Reisegewerbe

Spielgeräte

Spielhalle

Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Meldewesen

Meldewesen

Datenübermittlung

Reisepass für Minderjährige

Vollmacht

  • Das Formular "Vollmacht zur Abholung eines Ausweises/Passes oder sonstiger Unterlagen" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Vollmacht".

Wohnungsgeberbestätigung

Rente

Hinweis: Bitte beachten Sie auch unsere Checklisten zum Rentenantrag:
zu den Checklisten "Rente".

Sprengstoffrecht

Sprengstoffrecht

Stadtkasse
Standesamt

Standesamt

Bitte beantragen Sie Personenstandsurkunden direkt per Telefon ((07681) 404-135 oder 404-136) beim Standesamt. 

  • Das Formular "Auskunft zur Anmeldung der Eheschließung/Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeits-zeugnisses zur Eheschließung im Ausland" steht zum Download bereit:
    Download des "Antrags auf Anmeldung Eheschließung/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis" (barrierefreies PDF).
  • Sollten Sie die Ausstellung einer Urkunde wünschen, so senden Sie bitte eine Email an: standesamt@stadt-waldkirch.de
    Bitte nennen Sie uns in Ihrer Email die Art der gewünschten Urkunde, Ihren Namen, den Tag des Ereignisses, Namen der Beteiligten (z..B. Ehepartner oder Eltern) sowie Ihre Anschrift.
    Die gewünschte Urkunde geht Ihnen, inkl. Gebührenbescheid über 20 Euro, per Post zu.
    Urkunden für die Träger der Sozialversicherung erfolgen auf einem speziellen Vordruck und sind gebührenfrei.
    Folgende Urkunden können bestellt werden:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Internationale (=mehrsprachige) Geburts- Ehe- und Sterbeurkunde)
    • Geburts- Ehe- und Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke z..B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
    • Beglaubigte Registerausdrucke (bzw. beglaubigte Abschriften) aus alles Registern.
Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht

Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.

Parken

Ausnahmegenehmigung Befahren

Baumaßnahmen

  • Das Formular "Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) - Einrichtung einer Baustelle -" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Einrichtung einer Baustelle".

Einrichtung begrenzten/absoluten Halteverbots

Sondernutzung

  • Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Antrag auf Sondernutzung".
    ℹ️ Sondernutzung beantragen Sie beispielsweise für einen Infostand, das Aufstellen eines Baucontainers oder Baukrans.
Tiefbau
Veranstaltungen
Waffenrecht

Waffenrecht

Wasserrecht
Wärmegesetz
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld (nur Heimbewohner)

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr