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Landratsamt untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen

Aufnahme des Flusses "Elz": im Bachbett ist sehr wenig Wasser.

Das Landratsamt Emmendingen untersagt per Rechtsverordnung die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis (Ausnahme: Rhein).

Grund ist das anhaltende Niedrigwasser bei geringen Niederschlägen und hohen Temperaturen. Die Entnahme zum Tränken von Vieh bleibt erlaubt. Für Wasserkraft, Landwirtschaft, Grünflächenbewässerung und gewerbliche Zwecke sind wie bisher behördliche Erlaubnisse mit eigenen Niedrigwasserschutzauflagen erforderlich. Diese enthalten eigene Schutzvorschriften für den Niedrigwasserfall. Das Verbot gilt dauerhaft, sobald und solange der Abfluss am Pegel „Gutach/Elz“ ≤ 1,58 m³/s beträgt. Der aktuelle Pegelstand kann über das Niedrigwasser-Informationszentrum der LUBW abgerufen werden:zum LUBW.

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