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Brücke über Kohlenbach: Erneuter Kompromiss möglich

Ein Hund wird an einer Leine geführt über einen asphaltierten Weg. Rechts und links des Weges ist eine Wiese.
Symbolbild

Die Stadt Waldkirch hat noch einmal versucht, mit dem Eigentürmer des privaten Wegeanteils in der Heimatstraße einen Kompromiss auszuloten, um eine Sperrung für die Öffentlichkeit zu verhindern. In der vergangenen Woche ist es nun gelungen, eine Einigung zu erzielen, die die weitere Nutzung des privaten Weges und damit auch der Brücke unterhalb des Kollnauer Friedhofes ermöglichen kann. Bereits in der Vergangenheit stand die Stadt in intensivem Austausch mit dem Eigner, um die verschiedenen Nutzungsinteressen in Einklang zu bringen. Der  bisherige Kompromis war jedoch gescheitert, da von einigen Hundehaltern Regeln vielfach und nachweislich missachtet wurden. Der Eigentümer hatte daher entschieden, die bisherige Duldung der öffentlichen Nutzung zu beenden und den Weg für alle zu schließen.

Beratung des Gemeinderates am 29. Juli

Kernpunkt des neu ausgeloteten Kompromisses ist die Einführung einer Leinenpflicht zur kurzen Leine, die für den Fußweg ab der Brücke beim Pavillon gelten soll.  Als kurze Leine gilt eine Leine mit einer maximalen Länge von zwei Metern. Die neue Leinenpflicht soll in die Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung der Stadt Waldkirch aufgenommen werden; über die entsprechend geänderte Verordnung werden Ortschaftsrat Kollnau sowie Gemeinderat noch in der Julisitzung beraten. Wenn das Gremium den Beschluss gefasst hat, wird die Stadt die Leinenpflicht zur kurzen Leine groß und gut sichtbar vor Ort ausweisen und beschildern. Der Gemeindevollzugsdienst wird sodann die Einhaltung im Rahmen der personellen Möglichkeiten überwachen. Stadtverwaltung, Gemeinde- und Ortschaftsräte appellieren nun an alle Hundehalter, die neuen Regelungen unbedingt einzuhalten, sonst werde eine Schließung für die Öffentlichkeit nicht mehr zu verhindern sein.

Brückenprüfung

Die Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung der  Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung ist für die Sitzung am 29. Juli vorgesehen. Die Brücke über den Kohlenbach bleibt vorläufig bis Ende Juli geöffnet. Zu beachten ist, dass vorher turnusmäßig noch ein Brückenprüfer  zur Begutachtung von Bauwerken in Waldkirch ist. Er wird die Brücke über den Kohlenbach überprüfen und ihren Zustand begutachten. Sollte das Ergebnis des Gutachters erneut negativ ausfallen, muss unmittelbar eine Sperrung erfolgen. Ein Ersatzneubau wäre dann erst wieder vom Gemeinderat zu beschließen und die Mittel hierfür bereitzustellen.

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