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Standfestigkeitskontrollen an den Grabmalen auf den Friedhöfen

Auf einem grauen Grabstein liegen rosa Tulpen.

In den nächsten Tagen werden durch die Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen in Waldkirch, Kollnau, Buchholz und Suggental im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Standfestigkeitskontrollen an den Grabmalen durchgeführt.

Sofern sich Beanstandungen ergeben, wird der Nutzungsberechtigte angeschrieben bzw. das Grabmal mit einem entsprechenden roten Aufkleber gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten werden in diesem Fall gebeten, die Standfestigkeit des Grabmales bis spätestens 31. Juli 2026 wiederherzustellen. 

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