Fundgegenstände können zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerservice des Rathauses und in den Ortsverwaltungen Kollnau und Buchholz abgegeben werden. Falls die Eigentümerin oder der Eigentümer sich nicht melden, geht das Eigentum an Fundsachen nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes (bei Gegenständen unter 10 Euro sofort) auf die Finderin oder den Finder bzw. die Gemeinde über.
Online-Suche
Nutzen Sie auch unsere Online-Suche: alle abgegebenen Fundstücke werden vom Fundbüro dort eingepflegt: zur Online-Suche.
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Anhänger, Herz, Goldfarben
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Ring, Goldfarben
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Schlüssel ABUS, blauer Filzanhänger
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5 Schlüssel, BÖRKEY
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2 Schlüssel am Ring
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Einzelschlüssel mit blauem Anhänger
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4 Schlüssel am Ring, BKS, BKS, BÖRKEY mit Mäppchen