Sie sind hier: Startseite / Bürger & Rathaus / Service BW / Behördenwegweiser

Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Amtsgericht Emmendingen -Grundbuchamt-

Beschreibung

Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.

Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen

Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Hausanschrift

Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 07641 96587-600
Fax 07641 96587-603

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr