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Bauleitplanverfahren

Das Bauleitplanverfahren regelt die Aufstellung von Bebauungsplänen bundeseinheitlich und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat wird ein erster Planentwurf erarbeitet und öffentlich ausgelegt, sodass Anregungen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden können. Diese werden geprüft und abgewogen, bevor der Gemeinderat den Bebauungsplan als Satzung beschließt. Mit der Veröffentlichung tritt der Plan in Kraft.

Ein Hand liegt auf einem Plan. Eine Fläche ist blau eingezeichnet.
Umgeben von Wäldern ist Waldkirch auf diesem Foto zu sehen.
Zwei Personen mit Bauhelm stehen vor einem Gebäude, das sich gerade im Bau befindet. In der Hand halten sie einen Plan.
9. Punktuelle FNP-Änderung „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 30.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 9. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans auf der Gemarkung der Großen Kreisstadt Waldkirch für den Bereich der „Ehemaligen Herz-Kreislauf-Klinik“ gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung sowie dem Scopingpapier bis einschließlich 19.09.2025 veröffentlicht. Weitere Informationen sind den Bekanntmachungen zu entnehmen. Die in den Rathäusern in Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

AUSLEGUNGSUNTERLAGEN

Nachfolgend können die Unterlagen der frühzeitigen Veröffentlichung der 9. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans als PDF heruntergeladen werden:

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 30.07.2025 in öffentlicher Sitzung den städtebaulichen Entwurf gebilligt, der als Vorentwurf für den Bebauungsplan „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ dient, und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der städtebauliche Entwurf als Grundlage für den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Scopingpapier bis einschließlich 19.09.2025 veröffentlicht. Stellungnahmen können ausdrücklich auch schon vor Beginn der formalen Frist (08. August 2025) eingereicht werden. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Auslegungsunterlagen

Nachfolgend können die Unterlagen der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Ehemalige Herz-Kreislauf-Klinik“ als PDF heruntergeladen werden:

Ergänzend zu den formellen Auslegungsunterlagen sind der nachstehenden Präsentation weitere Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept der Arbeitsgemeinschaft Hansen & Heinz zu entnehmen (vorgetragen in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 30. Juli 2025):

Bebauungsplanverfahren "Areal Hirschenbrauerei"

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 29. Juni 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 26.11.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Areal Hirschenbrauerei“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.

Veröffentlichung

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Umweltbeitrag, den Erläuterungsberichten zur Verkehrsuntersuchung und Schalltechnischer Untersuchung, einer Verschattungsstudie und dem Bodengutachten vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 (gesetzliche Veröffenlichtungsfrist) veröffentlicht. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Unterlagen

Unter den nachfolgenden Links können die Unterlagen der Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei" als PDF heruntergeladen werden:

Höhenmarkierung am bestehenden Brauereigebäude

Bereits im Vorgriff auf die bevorstehenden Beratungen im Gemeinderat hat der Projektentwickler in Abstimmung der Stadtverwaltung eine Höhenmarkierung am bestehenden Brauereigebäude anbringen lassen. Diese soll die geplante Höhenentwicklung der geplanten ergänzenden Wohnbebauung zwischen ehemaligem Brauereigebäude und der Straße „Am Buchenbühl“ verdeutlichen.

Bild des Brauereigebäudes mit eingezeichneter Markierung der Höhenmarkierungen.

Insgesamt sind 4 Markierungen angebracht. Die Markierung 1 bis 4 sind von unten nach oben benannt.

Markierung 1 und 2 beziehen sich auf die geplanten neuen Wohngebäude

  • Markierung 1 - Oberkante Brüstung des geplanten 4. Vollgeschosses
  • Markierung 2 - Oberkante Attikageschoss (zurückversetztes Geschoss über dem 4. Vollgeschoss ohne technische Aufbauten)

Markierung 3 und 4 beziehen sich auf die Bestandsgebäude der Wohnhäuser am Buchenbühl

  • Markierung 3 - gemittelte Höhe der Bestandsgebäude am Buchenbühl Hausnummern 1 bis 7
  • Markierung 4 - Maximale Firsthöhe der Wohngebäude am Buchenbühl Hausnummern 1 bis 7.

Die ergänzten zeichnerischen und textlichen Planunterlagen samt Begründung sowie die Gutachten werden nach Beschlussfassung im Gemeinderat hier eingestellt.

Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 und 4 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 29.06.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Areal Hirschenbrauerei“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig frühzeitig zu veröffentlichen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie dem Scoping zu den Fachbeiträgen Artenschutz und Umweltbelange vom  07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 (gesetzliche Veröffentlichungsfrist) veröffentlicht. Weitere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Die im Rathaus ausgelegten Unterlagen sind identisch mit den hier veröffentlichten.

Auslegungsunterlagen

Unter dem folgenden Link können die Unterlagen der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Areal Hirschenbrauerei" als PDF heruntergeladen werden: