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Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Eine Person hält vor dem Waldkircher Rathaus einen pinken Wahlbrief hoch.

Zur Landtagwahl am Sonntag, 8. März 2026,können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an:
zum Wahlscheinantrag.

Wahlscheinantrag per QR-Code

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden dort bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Verschlüsselte Übermittlung

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post AG zugestellt.

Formloser Antrag

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldebehoerde@stadt-waldkirch.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Waldkirch Tel.: 07681 404 104, E-Mail: meldebehoerde@stadt-waldkirch.de.

(Erstellt am 29. Januar 2026)

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