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Quartiersfond

Mit Mitteln aus einer Erbschaft wird ein Quartiersfond für das Umfeld des Roten Hauses angelegt. Hieraus können Gelder für Projekte im Quartier beantragt werden.
Projekte müssen einen Bezug zum Roten Haus oder zu den angrenzenden Gebieten (Batzenhäusle/Waldkirch-West) haben.

Ziel ist es, Projekte zu fördern, welche die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und dies durch Engagement und neue Ideen von und mit Bewohner:innen des Stadtteils umzusetzen.

Foto: Jürgen Gocke
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?

Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?

Einen Antrag auf Projektförderung können juristische Personen, Vereine, Gesellschaften, Privatpersonen und Initiativen stellen. Ebenso können städtische Bereiche, wie z.B. die städtische Jugendarbeit oder die Seniorenbeauftragte, Anträge stellen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Wie stelle ich einen Antrag?

  • Dem ausgefüllten Antrag muss ein detaillierter Finanzierungsplan beigelegt werden.
  • Anschaffungen über 1.000 Euro können nicht gefördert werden. Anschaffungen mit geringeren Kosten müssen im Antrag dargestellt und begründet werden.

  • Spenden, weitere Fördermittel und andere Einnahmen müssen ebenfalls bereits mit einer erwarteten Summe im Antrag dargestellt werden. Sie müssen in voller Summe dem Projekt zugutekommen. Durch die Einnahmen und die Fördermittel darf kein Gewinn erwirtschaftet werden.

  • Sollte der Projektverlauf eine Anpassung der Finanzplanung ergeben, muss diese mit den Verantwortlichen bei der Stadt Waldkirch abgesprochen werden.
  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Leitung des Roten Hauses abgestimmt werden.

Der Antrag erfolgt mit einem Formular. Das Team des Roten Hauses unterstützt Privatpersonen gerne beim Ausfüllen des Formulars. Das Sekretariat im Roten Haus übernimmt für Privatpersonen die Buchführung und Abrechnung der bewilligten Fördersumme.

Wie stelle ich einen Antrag? Kopie
Wie viel Geld kann beantragt werden?

Wie viele Geld kann beantragt werden?

Für die Projekte können Anträge ab 500 EUR bis 1.500 EUR gestellt werden.

Bis wann muss ich den Antrag abgeben?

Bis wann muss ich den Antrag abgeben?

Abgabefristen sind jeweils der 30. April und der 30. Oktober. Die Entscheidung über die Anträge fällt die Jury im Mai und November.
Frühester Beginn: Nach Absprache

Welche Themen sollten die Projekte berücksichtigen?

Welche Themen sollten die Projekte berücksichtigen?

Mindestens eines der folgenden Themen soll berücksichtigt werden:

  • Generationenmiteinander
  • Aufenthaltsqualität / Stadtteilkultur
  • Alter, Pflegebedürftigkeit, Unterstützung
  • Bürgerbeteiligung / Ehrenamt / Teilhabe
  • Förderung Integration / Inklusion
  • Umwelt / Ökologie / Nachhaltigkeit
  • Kinder & Jugendliche 
  • Freizeit / Spiel
  • Bildung
  • Gender
  • Gesundheit
Wie lange muss die Laufzeit der Projekte sein?

Wie lange muss die Laufzeit der Projekte sein?

Projekte können einmalige Aktionen oder langfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten sein.

Wer entscheidet über die Förderung?

Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Förderung entscheidet eine Jury bestehend aus:

  • der Leitung des Roten Hauses
  • der Leitung der Abteilung Jugend, Soziales und Integration
  • zwei Personen aus dem Förderverein des Roten Hauses
  • eine Person der Elternvertretung der Kindertagesstätte St. Carolus am Wald
  • und eine Person des Teams der Integrationsmanager/innen
Wie viele Projekte werden pro Jahr gefördert?

Wie viele Projekte werden pro Jahre gefördert?

Pro Jahr sollen etwa vier Projekte gefördert werden.

Was passiert nach der Bewilligung?

Was passiert nach der Bewilligung?

Vereine und andere Institutionen

  • Bei Annahme eines Projektes durch die Jury erfolgt die Auszahlung der Hälfte der zugesagten Fördersumme.

  • Nach Abschluss des Projekts muss ein kurzer (1-2 Seiten) Bericht erfolgen, in dem die im Antrag genannten Kennzahlen dargestellt werden.

  • Zur Abrechnung müssen alle Belege lückenlos aufgehoben und der Abrechnung beigefügt werden. Nach Prüfung der Ausgaben erfolgt die Auszahlung der zweiten Hälfte der zugesagten Fördersumme.

  • Nicht ausgegebene Mittel müssen nach Ende des Projektes an die Stadt Waldkirch zurückgezahlt werden.
     

Privatpersonen/Privatinitiativen

  • Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern vom Sekretariat des Roten Hauses verwaltet.

  • Entstehen Rechnungen, können diese entweder mit Vorkasse ausgelegt werden (bis 50 Euro) oder direkt über das Rote Haus beglichen werden. Wenn über das Projekt etwas angeschafft werden soll, erfolgt die Bestellung und die Bezahlung über das Rote Haus.

  • Die Übersicht der Finanzen und die Abrechnung werden ebenfalls vom Sekretariat des Roten Hauses geführt.