FAQ zur Schulkind- und Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 26/27
Zunächst gilt der Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klasse. In jedem weiteren Schuljahr kommt eine Klassenstufe hinzu, bis schließlich alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. Der Anspruch besteht grundsätzlich auch in den Schulferien, ausgenommen sind vier Schließwochen im Jahr. Die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs ist freiwillig. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Betreuungsangebot nutzen möchten. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche. Dabei zählen sowohl die Unterrichtszeiten als auch die ergänzenden Betreuungsangebote der Schulkindbetreuung zur täglichen Betreuungszeit.
Freiwillige Zusatzangebote
Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass die Betreuung kostenlos ist. Er gewährleistet einen Betreuungsplatz, für die ergänzende kommunale Schulkindbetreuung werden jedoch Gebühren nach der Schulkindbetreuung-Gebührensatzung erhoben. Unabhängig vom gesetzlichen Rechtsanspruch bietet die Stadt Waldkirch auch weiterhin bedarfsgerechte Betreuungsangebote für alle Grundschulklassen an. Diese freiwilligen Zusatzangebote können jedoch nur eingerichtet werden, wenn ausreichend Plätze und Personal zur Verfügung stehen.
Je nach Schulstandort werden unterschiedliche Betreuungsmodule vor und nach dem Unterricht angeboten. Zusätzlich bietet die Stadt Waldkirch eine Ferienbetreuung während der Sommer-, Herbst-, Oster- und Pfingstferien an. Details zu den Modulen und Gebühren entnehmen Sie bitte der Schulkindbetreuung-Benutzungssatzung sowie der Schulkindbetreuung-Gebührensatzung. Beide Satzungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Waldkirch:
zu den Satzungen.
Die Anmeldung für die Schulkind – und Ferienbetreuung erfolgt grundsätzlich jedes Jahr zwischen 15. Januar und 15. März für das folgende Schuljahr, insbesondere zur Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs. Für die Ferienbetreuung in den Oster- und Pfingstferien wird im November ein zusätzlicher Anmeldezeitraum stattfinden, in dem noch freie Restplätze vergeben werden können. Eine Aufnahme kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nur erfolgen, wenn nach Abschluss der regulären Platzvergabe noch freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht in diesem Fall nicht.
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie bei der Schule, der Teamleitung der Schulkindbetreuung oder bei der Stadt Waldkirch. Die Einführung eines digitalen Anmeldeverfahrens ist vorgesehen. Die Betreuung kann wochenweise gebucht werden. Eine tageweise Buchung ist aufgrund der erforderlichen Planung von Personal, Angeboten und Ressourcen, des hohen organisatorischen Aufwands in den Einrichtungen vor Ort und eines wirtschaftlichen Betriebs nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Stadt Waldkirch. Sie gilt jeweils für die ausgewählten Ferienwochen. Die Buchung erfolgt wochenweise für Sommer-, Herbst-, Ostern und Pfingstferien:
zur Anmeldung.
In begründeten Einzelfällen kann eine Änderung oder Kündigung mit entsprechendem Nachweis beantragt werden, zum Beispiel bei:
- einem Schul- oder Wohnortwechsel,
- dem Bezug von Arbeitslosengeld,
- einer Rückstellung vom Schulbesuch,
- wesentlichen Veränderungen der familiären Lebenssituation.
Unterschiedliche Gebühren entstehen, weil die einzelnen Betreuungsangebote unterschiedlich durch das Land und den Bund gefördert werden. Je nach Betreuungszeit, Betreuungsform und Klassenstufe erhält die Stadt unterschiedlich hohe Zuschüsse. Für freiwillige Zusatzangebote gibt es keine Förderung. Daher sind diese Zusatzangebote im Vergleich teurer als andere Angebote.
Ja. Betreuungsangebote, die über den gesetzlichen Ganztagsanspruch hinausgehen, können nur eingerichtet werden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen und ausreichend Personal zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, können Angebote auch während des Schuljahres eingestellt werden. Die betroffenen Familien werden darüber frühzeitig informiert.
Sorgeberechtigte, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung oder Kindergeldzuschlag erhalten, können beim zuständigen Landratsamt die Übernahme der Betreuungskosten beantragen. Für die Kostenübernahme der Verpflegung kann der Antrag über das zuständige Landratsamt / Jobcenter gestellt werden.
Bei Fragen zur Schulkindbetreuung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Teamleitung der Schulkindbetreuung an der Schule.
Bei Fragen zur Ferienbetreuung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bildung und Erziehung, Team Ferienbetreuung der Stadt Waldkirch unter ferienbetreuung@stadt-waldkirch.de.
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