Digitaler Service
Der digitale Service der Stadt Waldkirch ermöglicht es, Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Er bietet einfache und sichere Wege, Formulare einzureichen, Informationen abzurufen oder Anträge zu stellen. So werden Wege und Wartezeiten reduziert, und Einwohnende können ihre Anliegen flexibel, zeitsparend und unkompliziert erledigen – rund um die Uhr und ganz nach den eigenen Bedürfnissen.
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie Ihren "Adressbucheintrag sperren" lassen:
zur Webseite "Adressbucheintrag sperren lassen"
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegister Auskunft (einfach)" beantragen:
zur Webseite "Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegister Auskunft (erweitert)" beantragen:
zur Webseite "Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen" beantragen:
zur Webseite "Melderegister - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegister - Gruppenauskunft beantragen" beantragen:
zur Webseite "Melderegister - Gruppenauskunft beantragen".
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegister - Auskunftssperre beantragen":
zur Webseite "Melderegister - Auskunftssperre beantragen". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen":
zur Webseite "Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen".
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
- Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks können Sie im Baulastenverzeichnis einsehen. Benötigen Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis können Sie eine E-Mail an die Baurechtsbehörde schreiben: baurecht@stadt-waldkirch.de.
Ab 1. Januar 2025 müssen baurechtliche Anträge in digitaler Form eingereicht werden. Anträge per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
- Einen Antrag können Sie über die Plattform "Digitale Baugenehmigung" stellen:
zur Plattform "Digitale Baugenehmigung". - Weitere Informationen erhalten Sie im "Informationsblatt digitale Baugenehmigung":
Download des Informationsblatts (PDF). (288 KB)
- Rechnungen können Sie als E-Mail-Anhang im PDF-Format an die Stadt Waldkirch schicken: e-rechnung@stadt-waldkirch.de. Geben Sie im Betreff an, für welche Abteilung die Rechnung ist.
- Ein Gewerbe ab-, an- oder ummelden können Sie beim Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch:
zum Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Waldkirch.
Hinweise für das Gaststättengewerbe
Zum 1. Januar 2026 sind sämtliche gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt worden. Die Anzeige eines stehenden Gaststättengewerbes erfolgt durch die Gewerbeanzeige. Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeitsbeschreibung (Feld 18) Angaben über die Betriebsart Ihres Gaststättengewerbes. Die Betriebsart einer Gaststätte ergibt sich insbesondere aus der Art und Weise der tatsächlichen Betriebsgestaltung bzw. dem Betriebskonzept z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Café, Eissalon, Bar, Musik- oder Tanzlokal, Shisha-Bar. Weitere Betriebsarten sind der Klassifikation der Handelszweige des Statistischen Bundesamtes anbei zu entnehmen:
Download Klassifikation "Handelszweige" (PDF). (509 KB)
Bitte geben Sie auch an, ob Sie planen, außerhalb Ihrer Betriebsräume Tische und Stühle aufzustellen (Außenbewirtschaftung). Beachten Sie darüber hinaus, dass zwischen Eingangsdatum Ihrer Anzeige und Datum des Betriebsbeginns (Feld 20) von Gesetzes wegen grundsätzlich sechs Wochen zu liegen haben (§ 2 Abs. 1 S. 1 GastG). Bei Ihrer Gewerbeanzeige müssen Sie einen Nachweis über eine absolvierte Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei einer IHK in Baden-Württemberg vorlegen (§ 3 Abs. 1 LGastG i.V.m. VwV Gaststättenunterrichtung). Personen, die aufgrund bestimmter beruflicher oder wissenschaftlicher Ausbildungen besondere Kenntnisse nachweisen können, sind von der Nachweispflicht ausgenommen (Anhang zur VwV Gaststättenunterrichtung).
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Meldebescheinigung beantragen":
zur Webseite "Meldebescheinigung beantragen".
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
Hinweis: Im Sinne einer möglichst zügigen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag über die Formulare auf folgender Seite zu stellen:
zu den Formularen.
Zwar sind die nachfolgenden Links "Formulare des Landes" ebenfalls verwendbar, die Antragstellung auf diesem Weg führt jedoch nahezu jedenfalls zu verzögernden Rückfragen bzw. Nachforderungen aus der Fachabteilung, da es sich hierbei um standardisierte Formulare des Landes auf der Plattform serviceBW handelt, die seitens der Kommunen nicht individualisierbar, aber aus rechtlichen Gründen dennoch anzubieten sind. Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.
Formulare des Landes
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen":
zur Webseite "Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Baumfällgenehmigung beantragen":
zur Webseite "Baumfällgenehmigung" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie den "Bebauungsplan einsehen":
zur Webseite "Bebauungsplan einsehen". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie den "Flächennutzungsplan einsehen":
zur Webseite "Flächennutzungsplan einsehen". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie die "Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen":
zur Webseite "Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis)" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung beantragen":
zur Webseite "Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie ein "Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen":
zur Webseite "Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")":
zur Webseite "Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")":
zur Webseite "Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")". - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie einen "Handwerkerparkausweis beantragen":
zur Webseite "Handwerkerparkausweis" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie ein "Vorübergehendes Haltverbot einrichten" beantragen:
zur Webseite "Haltverbotszone" einrichten. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen":
zur Webseite "Benutzung der Straßenfläche beim Bauen" beantragen. - Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie eine "Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen":
zur Webseite "Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis" beantragen.
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
- Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg können Sie online Ihren Wohngeld-Antrag stellen (auch für Heimbewohnende):
zum Online-Antrag "Wohngeld".
Hinweis: Bitte beachten Sie auch unsere Checklisten zum Ausfüllen des Wohngeld-Antrags:
zu den Checklisten.
Hinweis: Sollten Sie für einen Heimbewohnenden einen Antrag stellen und diesen nicht online ausfüllen können, nutzen Sie bitte unser PDF-Formular:
zum Formular "Wohngeld-Antrag (für Heimbewohnende)".
- Auf der Homepage des Serviceportals Baden-Württemberg können Sie Ihren "Wohnsitz abmelden":
zur Webseite "Wohnsitz abmelden".
Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".
- Auf dem Serviceportal "Gemeinsam online" können Sie Ihren Wohnsitz digital anmelden:
zum Serviceportal "Gemeinsam online".
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