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Digitaler Service

Der digitale Service der Stadt Waldkirch ermöglicht es, Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Er bietet einfache und sichere Wege, Formulare einzureichen, Informationen abzurufen oder Anträge zu stellen. So werden Wege und Wartezeiten reduziert, und Einwohnende können ihre Anliegen flexibel, zeitsparend und unkompliziert erledigen – rund um die Uhr und ganz nach den eigenen Bedürfnissen.

Eine Frau sitzt an einem Küchentisch vor ihrem Laptop. Sie lächelt.
Ein Mann sitzt auf einem Sofa und ist am Handy.
Adressbucheintrag sperren lassen
Auskunft Melderegister

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Auskunfts- und Übermittlungssperre Melderegister

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Baulastenverzeichnis
  • Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks können Sie im Baulastenverzeichnis einsehen. Benötigen Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis können Sie eine E-Mail an die Baurechtsbehörde schreiben: baurecht@stadt-waldkirch.de.
Digitale Baugenehmigung
E-Rechnung
  • Rechnungen können Sie als E-Mail-Anhang im PDF-Format an die Stadt Waldkirch schicken:  e-rechnung@stadt-waldkirch.de. Geben Sie im Betreff an, für welche Abteilung die Rechnung ist.
Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Hinweise für das Gaststättengewerbe

Zum 1. Januar 2026 sind sämtliche gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt worden. Die Anzeige eines stehenden Gaststättengewerbes erfolgt durch die Gewerbeanzeige. Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeitsbeschreibung (Feld 18) Angaben über die Betriebsart Ihres Gaststättengewerbes. Die Betriebsart einer Gaststätte ergibt sich insbesondere aus der Art und Weise der tatsächlichen Betriebsgestaltung bzw. dem Betriebskonzept z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Café, Eissalon, Bar, Musik- oder Tanzlokal, Shisha-Bar. Weitere Betriebsarten sind der Klassifikation der Handelszweige des Statistischen Bundesamtes anbei zu entnehmen:
Download Klassifikation "Handelszweige" (PDF). (509 KB)

Bitte geben Sie auch an, ob Sie planen, außerhalb Ihrer Betriebsräume Tische und Stühle aufzustellen (Außenbewirtschaftung). Beachten Sie darüber hinaus, dass zwischen Eingangsdatum Ihrer Anzeige und Datum des Betriebsbeginns (Feld 20) von Gesetzes wegen grundsätzlich sechs Wochen zu liegen haben (§ 2 Abs. 1 S. 1 GastG).  Bei Ihrer Gewerbeanzeige müssen Sie einen Nachweis über eine absolvierte Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei einer IHK in Baden-Württemberg vorlegen (§ 3 Abs. 1 LGastG i.V.m. VwV Gaststättenunterrichtung). Personen, die aufgrund bestimmter beruflicher oder wissenschaftlicher Ausbildungen besondere Kenntnisse nachweisen können, sind von der Nachweispflicht ausgenommen (Anhang zur VwV Gaststättenunterrichtung).

Meldebescheinigung beantragen
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr

Hinweis: Im Sinne einer möglichst zügigen Bearbeitung empfehlen wir Ihnen, Ihren Antrag über die Formulare auf folgender Seite zu stellen:
zu den Formularen.

Zwar sind die nachfolgenden Links "Formulare des Landes" ebenfalls verwendbar, die Antragstellung auf diesem Weg führt jedoch nahezu jedenfalls zu verzögernden Rückfragen bzw. Nachforderungen aus der Fachabteilung, da es sich hierbei um standardisierte Formulare des Landes auf der Plattform serviceBW handelt, die seitens der Kommunen nicht individualisierbar, aber aus rechtlichen Gründen dennoch anzubieten sind. Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.

Formulare des Landes

Hinweis: Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Service-Konto. Das Konto können Sie sich auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg erstellen:
zur Webseite "Registrierung im Serviceportal Baden-Württemberg".

Waffenrecht
Wohngeld beantragen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz anmelden

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