Quartiersfond
Mit Mitteln aus einer Erbschaft wird ein Quartiersfond für das Umfeld des Roten Hauses angelegt. Hieraus können Gelder für Projekte im Quartier beantragt werden.
Projekte müssen einen Bezug zum Roten Haus oder zu den angrenzenden Gebieten (Batzenhäusle/Waldkirch-West) haben.
Ziel ist es, Projekte zu fördern, welche die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und dies durch Engagement und neue Ideen von und mit Bewohner:innen des Stadtteils umzusetzen.
Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?
Wie stelle ich einen Antrag?
Wie stelle ich einen Antrag? Kopie
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Bis wann muss ich den Antrag abgeben?
Welche Themen sollten die Projekte berücksichtigen?
Wie lange muss die Laufzeit der Projekte sein?
Wer entscheidet über die Förderung?
Wie viele Projekte werden pro Jahr gefördert?
Was passiert nach der Bewilligung?
- Dem ausgefüllten Antrag muss ein detaillierter Finanzierungsplan beigelegt werden.
- Anschaffungen über 1.000 Euro können nicht gefördert werden. Anschaffungen mit geringeren Kosten müssen im Antrag dargestellt und begründet werden.
- Spenden, weitere Fördermittel und andere Einnahmen müssen ebenfalls bereits mit einer erwarteten Summe im Antrag dargestellt werden. Sie müssen in voller Summe dem Projekt zugutekommen. Durch die Einnahmen und die Fördermittel darf kein Gewinn erwirtschaftet werden.
- Sollte der Projektverlauf eine Anpassung der Finanzplanung ergeben, muss diese mit den Verantwortlichen bei der Stadt Waldkirch abgesprochen werden.
- Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Leitung des Roten Hauses abgestimmt werden.
- Formular für Vereine und Institutionen:
Download des Formulars für Vereine und Institutionen (barrierefreies PDF) (152 KB) - Formular für Privatpersonen:
Download des Formulars für Privatpersonen (barrierefreies PDF) (161 KB)
- Bei Annahme eines Projektes durch die Jury erfolgt die Auszahlung der Hälfte der zugesagten Fördersumme.
- Nach Abschluss des Projekts muss ein kurzer (1-2 Seiten) Bericht erfolgen, in dem die im Antrag genannten Kennzahlen dargestellt werden.
- Zur Abrechnung müssen alle Belege lückenlos aufgehoben und der Abrechnung beigefügt werden. Nach Prüfung der Ausgaben erfolgt die Auszahlung der zweiten Hälfte der zugesagten Fördersumme.
- Nicht ausgegebene Mittel müssen nach Ende des Projektes an die Stadt Waldkirch zurückgezahlt werden.
- Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern vom Sekretariat des Roten Hauses verwaltet.
- Entstehen Rechnungen, können diese entweder mit Vorkasse ausgelegt werden (bis 50 Euro) oder direkt über das Rote Haus beglichen werden. Wenn über das Projekt etwas angeschafft werden soll, erfolgt die Bestellung und die Bezahlung über das Rote Haus.
- Die Übersicht der Finanzen und die Abrechnung werden ebenfalls vom Sekretariat des Roten Hauses geführt.