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Behördenwegweiser
317 Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit dem Unterhaltsvorschuss erleichtert werden.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende Leistung für alleinerziehende Mütter oder Väter, die längstens bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden kann. Für die Bewilligung muss kein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil vorliegen. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.
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Fachbereichsleiter Unterhaltsvorschuss / Förderung von Kindertagesbetreuungen
Unterhaltsvorschuss / Förderung von Kindertagesbetreuungen
Unterhaltsvorschuss
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