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Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

317 Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit dem Unterhaltsvorschuss erleichtert werden.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende Leistung für alleinerziehende Mütter oder Väter, die längstens bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden kann. Für die Bewilligung muss kein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil vorliegen. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.

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Persönlicher Kontakt

Herr Thomas Veith

Fachbereichsleiter Unterhaltsvorschuss / Förderung von Kindertagesbetreuungen

Telefon 07641 451-3140
Fax 07641 451-143140
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Unterhaltsvorschuss / Förderung von Kindertagesbetreuungen

 

Frau R. Bühler
Telefon 07641 451-3141
Fax 07641 451-143141
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Unterhaltsvorschuss

Frau S. Metzger
Telefon 07641 451-3142
Fax 07641 451-143142
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
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Unterhaltsvorschuss

Frau M. Striegel
Telefon 07641 451-3143
Fax 07641 451-143143
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
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Unterhaltsvorschuss

Frau S. Schultis
Telefon 07641 451-3144
Fax 07641 451-143144
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
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Unterhaltsvorschuss

Frau S. Kury
Telefon 07641 451-3153
Fax 07641 451-143153
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
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Unterhaltsvorschuss

Frau N. Grafmüller
Telefon 07641 451-3152
Fax 07641 451-143152
Gebäude Markgrafenstraße 4-6
Aufgaben

Unterhaltsvorschuss

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