Was ist die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ursprünglich GEZ) produziert ein diverses Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie verschiedene Online-Angebote. Es ist eine Senderfamilie aus ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Informationen, Unterhaltung, Sport, Kultur und vieles weitere bereitstellt. Alle Bürgerinnen und Bürger zahlen den Rundfunkbeitrag.
Wann kann ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag stellen?
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Pflegegeld/Teilhabegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
Wer entscheidet über den Antrag?
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags werden nicht automatisch gewährt. Sie können den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags online beantragen:
zur Befreiung.