Änderungen für Nachbarbeteiligungen im Baurecht
Am 25. November 2023 trat das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft.
Hierdurch ergeben sich in der Landesbauordnung (LBO) wesentliche Änderungen für Angrenzer beziehungsweise Nachbarn. Bisher wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren alle Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben, die an das vom Bauantrag betroffene Grundstück angrenzten. Diese hatten dann innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen die Möglichkeit, Einwendungen vorzutragen. Die Beteiligung ist nun auf Fälle begrenzt, in denen die Angrenzerinnen und Angrenzer tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also dann, wenn der Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts beinhaltet. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass Anhörungen nun nur noch in den benannten und damit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.