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Wohngeld Plus ab dem 1. Januar 2023
Mit der neuen Wohngeldreform können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen.
Unter dem folgenden Link steht Ihnen ein Wohngeldrechner zur Verfügung, der einen Anhalt gibt, ob Sie wohngeldberechtigt sind. Wohngeldrechner.
Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss stellen
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu weiteren Informationen und den Anträgen für Wohngeld oder Lastenzuschuss: Soziale Leistungen Wohngeld oder Lastenzuschuss.
Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Allein rund 1,4 Million Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.
Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
In der Regel wird das Wohngeld oder der Lastenzuschuss für 12 Monate gewährt. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.