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Aktuelle Informationen zu Corona
Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unablässig, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen. Die Bildgrafiken zeigen im schnellen Überblick die nun geltenden Regelungen. Unter dem folgenden Link können die Grafiken als PDF heruntergeladen werden: Stand der Verordnung ab 08.01.2021. (1,5 MB)
Die aktuellen Verordnungen und eine FAQ-Liste des Landes Baden-Württemberg kann unter dem folgenden externen Link eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen
Auf der Internetseite der Landesregierung werden umfassend Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen unter dem folgenden Link bereit gestellt: FAQs zu den Ausgangsbeschränkungen
Ausgangsbeschränkungen ab dem 12. Dezember
Die Landesregierung teilt mit: "Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten."
Landesweite Ausgangbeschränkungen
Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.
Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
- Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.Erledigung von Einkäufen.Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler GremienWahrnehmung des Sorge- und UmgangsrechtsBesuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.
Beschlüsse von Bund und Ländern ab 1. Dezember 2020 im Überblick
Unter den folgenden Links können Informationen zu Corona abgerufen werden.
- Offene Fragen zu Corona? Chatbot Corey kann helfen: "Hallo, ich bin COREY. Ich beantworte Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr. Mit jeder Frage lerne ich dazu und meine Antworten werden immer besser. Sie helfen mir beim Lernen besonders, indem Sie meine Antworten bewerten", so heißt auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. Zu Corey geht es hier lang:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/chatbot-corey/ - Reiserückkehrer
- Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen Corona
- Informationen des Landratsamts und Lageberichte zu den aktuellen Fallzahlen
- Informationen zu Corona in anderen Sprachen
- Dienstleistungen der Verwaltung ausschließlich nach Terminvereinbarung